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Vorlage - IV/GTH/010/0101/07  

Betreff: Auseinandersetzungsvereinbarung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:Hauptamt
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich Zentrale Dienste
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Entscheidung
22.02.2007 
Sitzung des Gemeinderates Theißen ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlage:

 

 

Gesetzliche Grundlage:                            Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt

                                                                      (GO LSA) § 84 Abs. 4

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

Die Gemeinde Deuben scheidet zum 30.06.2007, genehmigt durch Beschluss des Landesverwaltungsamtes vom 10.05.2006, aus der VGem Zeitzer Land aus.

Im Falle des Ausscheidens einer Mitgliedsgemeinde aus der VGem, haben alle Beteiligten eine „Auseinandersetzung“ durchzuführen, welche sich z. B. auf eingebrachtes Vermögen, Personal, Verbindlichkeiten usw. bezieht.

Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden der Gemeinde Deuben bezieht sich die Auseinadersetzung auf das Personal und die Büroausstattung.

Die Personalauswahl erfolgte auf der Basis hausintern ausgeschriebener Stellen, welche im gemeinsamen Verwaltungsamt der VGem Vier Berge – Teucherner Land zu besetzen sind.

Diese Personalauswahl wurde im Einvernehmen mit den Vertretern der VGem Vier Berge – Teucherner Land durchgeführt.

 


Anlagen: