Vorlage - IV/GLU/010/0039/07
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Gesetzliche Grundlage: §§ 75 ff der Gemeindeordnung für das Land
Sachsen – Anhalt (GO LSA)
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Das Landesverwaltungsamt hat mit dem Bescheid vom 10.05.2006 den Antrag auf Austritt
der Gemeinde Deuben aus der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land zum 30.06.2007 positiv beschieden.
Aus diesem Grund wird die Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft
Zeitzer Land dahingehend geändert, dass die Passagen zur Mitgliedsgemeinde Deuben herausgelöst werden.
Anlagen: