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Vorlage - IV/STR/061/0686/07  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 A
"Ehemalige Artilleriekaserne"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
14.03.2007 
Sitzung des Bauausschusses    
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
15.03.2007 
Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtrat Zeitz Entscheidung

Der Stadtrat beschließt:

 

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

 

-          Das Vorwort der Vorlage wird beachtet

 

-          Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

-          Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-          Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 G des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird der Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

-          Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-          Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-    Das Mischgebiet ist voll erschlossen, d.h. sämtliche mit der Plandurchführung im

      Mischgebiet entstehenden Kosten, trägt komplett der Eigentümer /Vorhabenträger.

      Die Stadt beteiligt sich nicht an den Kosten, für die sie im Rahmen der Ausbau-

      beitragssatzung verpflichtet wäre, diese trägt der Eigentümer / Vorhabenträger.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:  § 10 Abs. 1 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse: 95/94 vom 04.05.1994 – Aufstellungsbeschluss

     II/0135/0203/95 Änderung des Aufstellungsbeschlusses

IV/STR/0579/3011/06 Billigungs- und Auslegungsbeschluss

 

aufzuhebende Beschlüsse: -

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 04.05.1994 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ gefasst, der mit Beschluss vom 02.03.1995 bezüglich des Geltungsbereiches geändert wurde. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde in der Zeit vom 20.06.2004 bis 24.06.2004 durchgeführt. Der damalige Entwurf des Bebauungsplanes, der erhebliche Überregelungen bezüglich der Festsetzungen enthielt sowie auch eine Überdimensionierung der Erschließungsanlagen regeln wollte, wurde überarbeitet. Der Beschluss zur Billigung und Auslegung des überarbeiteten Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde auf der Sondersitzung des Stadtrates am 30.11.2006 gefasst. Dieser überarbeitete Entwurf wurde in der Zeit vom 02.01.2007 bis zum 02.02.2007 nach § 4 (2) Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 27.12.2006 von der Auslegung benachrichtigt und mit gleichem Schreiben zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufgefordert.

Die während der v.g. Fristen vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden in die vorliegende Abwägung aufgenommen und die Satzung erarbeitet.