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Vorlage - IV/GDE/010/0107/07  

Betreff: Auseinandersetzungsvereinbarung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Deuben
Verfasser:Hauptamt
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Deuben Entscheidung
13.03.2007 
Sitzung des Gemeinderates Deuben an Amt/Ausschuss verwiesen   
27.03.2007 
Sondersitzung des Gemeinderates Deuben ungeändert beschlossen   

Der Gemeinderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 13

Der Gemeinderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 13.03.2007 die diesem Beschluss beigefügte Auseinandersetzungsvereinbarung.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                                          Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt

                                                                                    (GO LSA) § 84 Abs. 4

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                                          keine

 

 

Begründung:

 

Die Gemeinde Deuben scheidet zum 30.06.2007, genehmigt durch Beschluss des Landesverwaltungsamtes vom 10.05.2006 aus der VGem Zeitzer Land aus.

Im Falle des Ausscheidens einer Mitgliedsgemeinde aus der VGem haben alle Beteiligten eine „Auseinandersetzung“ durchzuführen, welche sich z.B. auf eingebrachtes Vermögen, Personal, Verbindlichkeiten usw. bezieht.

 

Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden der Gemeinde Deuben bezieht sich die Auseinandersetzung auf das Personal und die Büroausstattung.

Die Personalauswahl erfolgte auf der Basis hausintern ausgeschriebener Stellen, welche im gemeinsamen Verwaltungsamt der VGem Vier Berge – Teucherner Land zu besetzen sind.

Diese Personalauswahl wurde im Einvernehmen mit den Vertretern der VGem Vier Berge – Teucherner Land durchgeführt.

Anlagen:

Anlagen:

Auseinandersetzungsvereinbarung

 

Auf der Grundlage des § 84 Abs. 4 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBL. LSA S. 568), in der derzeit gültigen Fassung, wurde durch die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land, den Gemeinden Deuben, Döbris, Geußnitz, Kayna, Luckenau, Nonnewitz, Theißen und Würchwitz und der Stadt Zeitz folgende Vereinbarung beschlossen:

 

Artikel 1

 

Gegenstand

 

Die Gemeinde Deuben scheidet zum 30.06.2007 einvernehmlich aus der VGem Zeitzer Land aus. Dazu liegt die Genehmigung des Landesverwaltungsamtes vom 10.05.2006 vor.

 

 

Artikel 2

 

Personalübergang

 

  1. Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden der Gemeinde Deuben aus der VGem Zeitzer Land wird vereinbart, dass vier Vollbeschäftigte zur VGem Vier Berge – Teucherner Land übergehen.

Dies sind

Frau Annett Knaak

Frau Sigrid Buchert

Frau Silke Böhme

Herr Uwe Weber.

 

  1. Der Personalübergang erfolgt auf der Grundlage von § 73 a G0 LSA.

Die bisher zurückgelegten Beschäftigungszeiten der übernommenen Beschäftigten werden durch die VGem Vier Berge-Teucherner Land anerkannt.

 

  1. Die übernommenen Beschäftigten erhalten in der VGem Vier Berge-Teucherner Land Arbeitsaufgaben auf der Grundlage der ausgeschriebenen Stellen und der dazu geführten Personalgespräche.

 

  1. Die Gemeinde Deuben übernimmt die Kosten, welche sich aus dem Altersteilzeitvertrag mit Herrn Wolfgang Badzio ergeben. Dieser Altersteilzeitvertrag endet am 31.08.2007.

 

  1. Die VGem Zeitzer Land gewährt die tariflichen Ansprüche der Beschäftigten auf Jahressonderzahlung und Leistungsorientierte Bezahlung für das 1. Halbjahr 2007.

Die damit verbundenen Zahlungen an die VGem Vier Berge-Teucherner Land erfolgen bis zum

  • 15.11.2007 für die anteilige Jahressonderzahlung
  • 15.12.2007 für die anteilige Leistungsorientierte Bezahlung.

 

Ab 01.07.2007 übernimmt die VGem Vier Berge-Teucherner Land anteilig die Jahressonderzahlung und die Leistungsorientierte Bezahlung

 

 

 

Artikel 3

 

Vermögensauseinandersetzung

 

Für die vier Beschäftigten, welche in die VGem Vier Berge-Teucherner Land übergehen, wird eine Büroausstattung, bestehend aus

 

-          Schreibtisch

-          Bürostuhl

-          Schrank

-          PC und Drucker

 

bereitgestellt.

Artikel 4

 

Inkrafttreten

 

Diese Vereinbarung tritt mit der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde in Kraft.

 

 

 

Mitgliedsgemeinde   Datum d. Beschlusses Unterschrift     Siegel

 

Stadt Zeitz

Oberbürgermeister   ..........................  .....................  

 

Gemeinde Deuben

Bürgermeister    ..........................  ..................... 

 

Gemeinde Theißen

Bürgermeister    ..........................  .....................

 

Gemeinde Döbris

Bürgermeister    ..........................  .....................

 

Gemeinde Nonnewitz

Bürgermeister    ..........................  .....................

 

Gemeinde Würchwitz

Bürgermeister    ..........................  .....................

 

Gemeinde Kayna

Bürgermeisterin   ..........................  .....................

 

Gemeinde Geußnitz

Bürgermeisterin   ..........................  .....................

 

Gemeinde Luckenau

Bürgermeisterin   ..........................  .....................