Vorlage - IV/GDE/010/0107/07
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Der Gemeinderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 13.03.2007 die diesem Beschluss beigefügte Auseinandersetzungsvereinbarung.
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt
(GO LSA) § 84 Abs. 4
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Gemeinde Deuben scheidet zum 30.06.2007, genehmigt durch Beschluss des Landesverwaltungsamtes vom 10.05.2006 aus der VGem Zeitzer Land aus.
Im Falle des Ausscheidens einer Mitgliedsgemeinde aus der VGem haben alle Beteiligten eine „Auseinandersetzung“ durchzuführen, welche sich z.B. auf eingebrachtes Vermögen, Personal, Verbindlichkeiten usw. bezieht.
Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden der Gemeinde Deuben bezieht sich die Auseinandersetzung auf das Personal und die Büroausstattung.
Die Personalauswahl erfolgte auf der Basis hausintern ausgeschriebener Stellen, welche im gemeinsamen Verwaltungsamt der VGem Vier Berge – Teucherner Land zu besetzen sind.
Diese Personalauswahl wurde im Einvernehmen mit den Vertretern der VGem Vier Berge – Teucherner Land durchgeführt.
Anlagen:
Auseinandersetzungsvereinbarung
Auf der Grundlage des § 84 Abs. 4 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBL. LSA S. 568), in der derzeit gültigen Fassung, wurde durch die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land, den Gemeinden Deuben, Döbris, Geußnitz, Kayna, Luckenau, Nonnewitz, Theißen und Würchwitz und der Stadt Zeitz folgende Vereinbarung beschlossen:
Artikel 1
Gegenstand
Die Gemeinde Deuben scheidet zum 30.06.2007 einvernehmlich aus der VGem Zeitzer Land aus. Dazu liegt die Genehmigung des Landesverwaltungsamtes vom 10.05.2006 vor.
Artikel 2
Personalübergang
- Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden der Gemeinde Deuben aus der VGem Zeitzer Land wird vereinbart, dass vier Vollbeschäftigte zur VGem Vier Berge – Teucherner Land übergehen.
Dies sind
Frau Annett Knaak
Frau Sigrid Buchert
Frau Silke Böhme
Herr Uwe Weber.
- Der Personalübergang erfolgt auf der Grundlage von § 73 a G0 LSA.
Die bisher zurückgelegten Beschäftigungszeiten der übernommenen Beschäftigten werden durch die VGem Vier Berge-Teucherner Land anerkannt.
- Die übernommenen Beschäftigten erhalten in der VGem Vier Berge-Teucherner Land Arbeitsaufgaben auf der Grundlage der ausgeschriebenen Stellen und der dazu geführten Personalgespräche.
- Die Gemeinde Deuben übernimmt die Kosten, welche sich aus dem Altersteilzeitvertrag mit Herrn Wolfgang Badzio ergeben. Dieser Altersteilzeitvertrag endet am 31.08.2007.
- Die VGem Zeitzer Land gewährt die tariflichen Ansprüche der Beschäftigten auf Jahressonderzahlung und Leistungsorientierte Bezahlung für das 1. Halbjahr 2007.
Die damit verbundenen Zahlungen an die VGem Vier Berge-Teucherner Land erfolgen bis zum
- 15.11.2007 für die anteilige Jahressonderzahlung
- 15.12.2007 für die anteilige Leistungsorientierte Bezahlung.
Ab 01.07.2007 übernimmt die VGem Vier Berge-Teucherner Land anteilig die Jahressonderzahlung und die Leistungsorientierte Bezahlung
Artikel 3
Vermögensauseinandersetzung
Für die vier Beschäftigten, welche in die VGem Vier Berge-Teucherner Land übergehen, wird eine Büroausstattung, bestehend aus
- Schreibtisch
- Bürostuhl
- Schrank
- PC und Drucker
bereitgestellt.
Artikel 4
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt mit der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde in Kraft.
Mitgliedsgemeinde Datum d. Beschlusses Unterschrift Siegel
Stadt Zeitz
Oberbürgermeister .......................... .....................
Gemeinde Deuben
Bürgermeister .......................... .....................
Gemeinde Theißen
Bürgermeister .......................... .....................
Gemeinde Döbris
Bürgermeister .......................... .....................
Gemeinde Nonnewitz
Bürgermeister .......................... .....................
Gemeinde Würchwitz
Bürgermeister .......................... .....................
Gemeinde Kayna
Bürgermeisterin .......................... .....................
Gemeinde Geußnitz
Bürgermeisterin .......................... .....................
Gemeinde Luckenau
Bürgermeisterin .......................... .....................