Vorlage - IV/GDE/010/0108/07
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Der Gemeinderat von Deuben beschließt den Beitritt zur VGem Vier Berge – Teucherner Land mit Wirkung zum 01.07.2007.
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Gemeinschaftsvereinbarung der VGem Vier Berge – Teucherner Land in der Fassung der 1. Änderung der Gemeinschaftsvereinbarung.
Gesetzliche Grundlange: Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt
(GO LSA) i. d. derzeit gültigen Fassung
§ 75 Abs. 1
Begründung:
Mit Genehmigung des Landesverwaltungsamtes vom 10.05.2006 scheidet die Gemeinde Deuben zum 30.06.2007 aus der VGem Zeitzer Land aus. Mit Wirkung vom 01.07.2007 tritt die Gemeinde Deuben der VGem Vier Berge – Teucherner Land bei.
Die Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der VGem Vier Berge Teucherner Land ist der Beschluss der Gemeinschaftsvereinbarung dieser VGem.
Auf Grund des Beitritts der Gemeinde Deuben und des Austritts der Gemeinde Langenberg ist die Gemeinschaftsvereinbarung der VGem Vier Berge – Teucherner Land entsprechend anzupassen und deren 1. Änderung zu beschließen.
Die Änderung der Vereinbarung muss nach Beschlussfassung in den Gemeinden vom Landesverwaltungsamt genehmigt und bis 30.06.2007 im Amtsblatt des Landkreises Weißenfels veröffentlicht werden. Letzter Abgabeschluss für dieses Amtsblatt ist Ende Mai 2007.
Der Gemeinschaftsausschuss der VGem Vier Berge – Teucherner Land hat allen neuen Mitgliedsgemeinden in seiner Sitzung am 26.02.2007 empfohlen, diese Änderung der Gemeinschaftsvereinbarung zu beschließen.
Anlage: Gemeinschaftsvereinbarung