Vorlage - IV/GTH/040/0103/07
|
|
Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 29.03.2007:
1. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.000,00 € in der Haushaltsstelle 01.56100.54010 – Turnhalle / Heizung.
2. Die Mittel hierfür sollen aus der Rücklage entnommen werden.
Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs. 2 Pkt. 4 i.V.m. § 97 der
Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt
(GO LSA)
Begründung:
Bei der Haushaltsplanung 2007 wurden in der Haushaltstelle 01.56100.54010 – Turnhalle / Heizung 2.200,00 € eingestellt. Für Abschläge an die Stadtwerke Zeitz von Februar bis November 2007 sind Mittel in Höhe von 5.000,00 € (10 x 500,00 €) erforderlich. Für die Zahlung der Abschläge fehlen demnach 2.800,00 €. Für den Monat Januar wurde kein Abschlag gefordert. Außerdem ist im Dezember 2007 mit einer Nachzahlung aus der Abschlussrechnung für 2007 zu rechnen. Es sollen zusätzlich 5.000,00 € aus der Rücklage in die Haushaltsstelle 01.56100.54010 – Turnhalle / Heizung eingestellt werden.
Da für die Kosten der Turnhalle keine Erfahrungswerte bestehen, wurden als Richtmaß vergleichbare Turnhallen aus anderen Gemeinden genommen. Hier liegen die Heizkosten pro Jahr durchschnittlich bei 7.800,00 €.