Vorlage - IV/GTH/020/0107/07
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Der Gemeinderat von Theißen beschließt in seiner Sitzung am 29.03.2007, den Straßenausbaubeitrag für den Ausbau des Gehweges aus Richtung Zeitz kommend linksseitig sowie die Straßenbeleuchtung linksseitig von der Einmündung der Gartenstraße in die Zeitzer Straße bis zur Einfahrt auf den Platz der Einheit nach dem Grundstück Zeitzer Straße 1 selbständig zu erheben.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen – Anhalt
(KAG LSA)
§ 6 i. V. m. §§ 8 und 9 Abs. 2 der Straßenausbaubeitrags-
satzung der Gemeinde Theißen in den jeweils gültigen
Fassungen
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Werden lediglich Teileinrichtungen einer Straße erneuert oder verbessert, können die Beitragspflichten hierfür gemäß § 9 Abs. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Theißen erst entstehen, wenn eine Aufwandsspaltung gemäß § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen wurde.
Für die Zeitzer Straße in Theißen von der Einmündung der Gartenstraße in die Zeitzer Straße bis zur Einfahrt auf den Platz der Einheit nach dem Grundstück Zeitzer Straße 1 soll der Straßenausbaubeitrag für den Gehweg, aus Richtung Zeitz kommend, linksseitig und die Straßenbeleuchtung gemäß § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen – Anhalt und § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Theißen selbständig erhoben werden.