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Vorlage - IV/GTH/020/0108/07  

Betreff: Abschnittsbildung Straßenbau für die Zeitzer Straße in Theißen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:Kämmerei
SG Steuern - Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Entscheidung
29.03.2007 
Sitzung des Gemeinderates Theißen ungeändert beschlossen   

Der Gemeinderat von Theißen beschließt in seiner Sitzung am 29

Der Gemeinderat von Theißen beschließt in seiner Sitzung am 29.03.2007, für die Zeitzer Straße den beitragsfähigen Straßenausbauaufwand für den Abschnitt von der Einmündung der Gartenstraße in die Zeitzer Straße bis zur Einfahrt auf den Platz der Einheit nach dem Grundstück Zeitzer Straße 1 gemäß § 6 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen – Anhalt und § 1 Abs. 3, Satz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Theißen gesondert zu ermitteln.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen – Anhalt

                                                                      (KAG LSA)

                                                                      § 6 i. V. m. § 1Abs. 3 Satz 2 sowie § 9 Abs. 3 der

                                                           Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Theißen in

                                                           den jeweils gültigen Fassungen

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

 

Begründung:

In der Regel entstehen die Beitragspflichten für die Erneuerung oder Verbesserung einer Verkehrsanlage, wenn alle Teileinrichtungen auf der gesamten Länge der Anlage erneuert oder verbessert werden.

 

Wenn eine Anlage nicht auf ihrer gesamten Länge erneuert oder verbessert wird, können die Beitragspflichten für den erneuerten oder verbesserten Abschnitt gemäß § 9 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung erst entstehen, wenn eine Abschnittsbildung gemäß § 1 Abs. 3, Satz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen wird.

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan