Vorlage - IV/GTH/020/0109/07
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Der Gemeinderat von Theißen beschließt in seiner Sitzung am 29.03.2007 den Ausbau der Zeitzer Straße von der Einmündung der Gartenstraße in die Zeitzer Straße bis zur Einfahrt auf den Platz der Einheit nach dem Grundstück Zeitzer Straße 1.
Der Straßenbau bezieht sich auf den aus Richtung Zeitz kommend links gelegenen Gehweg sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung linksseitig.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Theißen.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen – Anhalt
(KAG LSA),
§ 6 i. V. m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen –
Anhalt (GO LSA)
§§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 und § 4 der Straßenausbaubeitrags-
satzung der Gemeinde Theißen in den jeweils zur Zeit gültigen
Fassungen
bereits gefasste Beschlüsse: IV/GTH/065/0095/07
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Im Haushaltsplan der Gemeinde Theißen 2007 ist der Gehwegausbau in der Zeitzer Straße nicht vorgesehen. Durch Beschluss des Gemeinderates vom 25.01.2007 (IV/GTH/065/0095/07) wurden die Mittel in Höhe von 69.000,00 Euro außerplanmäßig in den Haushalt eingestellt.
Die Straßenbaumaßnahme bezieht sich auf den Ausbau des Gehweges, aus Richtung Zeitz kommend linksseitig sowie der Erneuerung der Straßenbeleuchtung linksseitig von der Einmündung der Gartenstraße in die Zeitzer Straße bis zur Einfahrt auf den Platz der Einheit nach dem Grundstück Zeitzer Straße 1.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Theißen erhebt die Gemeinde Theißen von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.
Die Zeitzer Straße wird als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.
Anlagen:
Lageplan