Vorlage - IV/GTH/020/0112/07
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Der Gemeinderat von Theißen beschließt in seiner Sitzung am 29.03.2007, für die Poststraße den beitragsfähigen Straßenausbauaufwand für den Abschnitt von der Einmündung der Poststraße in die August-Bebel-Straße bis zum Ende des unbefestigten Teiles und Beginn der Pflasterung am Flurstück 723/62 gemäß § 6 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen – Anhalt und § 1 Abs. 3, Satz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Theißen gesondert zu ermitteln.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen – Anhalt
(KAG LSA) § 6 i. V. m. § 1Abs. 3 Satz 2 sowie
§ 9 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde
Theißen in den jeweils gültigen Fassungen
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
In der Regel entstehen die Beitragspflichten für die Erneuerung oder Verbesserung einer Verkehrsanlage, wenn alle Teileinrichtungen auf der gesamten Länge der Anlage erneuert oder verbessert werden.
Wenn eine Anlage nicht auf ihrer gesamten Länge erneuert oder verbessert wird, können die Beitragspflichten für den erneuerten oder verbesserten Abschnitt gemäß § 9 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung erst entstehen, wenn eine Abschnittsbildung gemäß § 1 Abs. 3, Satz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen wird.
Anlagen:
Lageplan