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Vorlage - IV/GTH/061/0117/07  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Granaer Weg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Entscheidung
29.03.2007 
Sitzung des Gemeinderates Theißen geändert beschlossen   

Der Gemeinderat beschließt:

 

Der Gemeinderat beschließt:

 

Die 2. Änderung des fortgeltenden Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Granaer Weg“

              Gemarkung Theißen

              Flur 2

              Flurstück 145/2 und  145/3

 

Es werden folgende Ziele angestrebt:

 

1.      Änderung der baulichen Nutzung von Sondergebiet SO 2 in Gewerbegebiet GE, einschließlich Erweiterung.

Die Dachgestaltung im zukünftigen GE wird um die Dachform „Satteldach“ erweitert.

2.      Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) Baugesetzbuch soll durch öffentliche Gemeinderatssitzung und öffentliche Auslegung erfolgen.

      Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt nach   

      § 4 (1) Baugesetzbuch.

3.      Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:              -

 

aufzuhebende Beschlüsse:              -

 

 

 

Begründung:

 

 

Für das Plangebiet liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 1 „Am Granaer Weg“ vor.

In diesem Bebauungsplan wurden 2 Sonderflächen mit Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ festgesetzt.

 

Da konkrete Ansiedlungsabsichten bestehen, soll das Baufenster SO 2, in der sich die Tankstelle und Waschstraße befinden, von Sonderfläche in Gewerbefläche umgewandelt und in Richtung Birkenweg erweitert werden.

Die Änderung enthält keine zentrenrelevanten Sortimente.

 

Am 25.01.2007 erteilte der Gemeinderat Theißen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Gebäude ausschließlich mit Flachdach auszuführen.

Diese Dachgestaltung wird im SO 2, dem zukünftigen GE (Gewerbegebiet), um „Satteldach“ erweitert und in die 2. Änderung eingearbeitet.