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Vorlage - IV/GTH/061/0118/07  

Betreff: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5/1 Punkt 3 Am Sandberg - Geländeabgrabungen und Aufschüttungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Entscheidung
29.03.2007 
Sitzung des Gemeinderates Theißen ungeändert beschlossen   

Der Gemeinderat beschließt:

 

 

Der Gemeinderat beschließt:

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5/1 „Sandberg“ unter 

I. Planungsrechtliche Festsetzungen Pkt.3

 

-  für das Grundstück Am Sandberg Nr.47 sind keine Geländeabgrabungen und

   Aufschüttungen zulässig.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 75 Abs. 2 BauO LSA

                                                                      § 31 Abs. 2 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:              -

 

aufzuhebende Beschlüsse:              -

 

 

 

Begründung:

 

 

 

Am  30.01.1996 wurde der  Bebauungsplan Nr. 5/1 als Satzung durch den Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschlossen und mit Bekanntmachung am 20.12.1996 rechtswirksam.

 

Der Bauherr Wolfgang Sommerfeld hat am 10.03.2007 den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gestellt, um abweichend von den Festlegungen des Bebauungsplanes Nr. 5/1 „Sandberg“ unter  I. Planungsrechtliche Festsetzungen Pkt.3, dass Gelände aufzuschütten.

 

Entsprechend § 75 Abs.2 Bauordnung LSA und § 31 Abs.2 Baugesetzbuch  kann die Gemeinde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einleiten, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.