Vorlage - IV/GTH/061/0118/07
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Der Gemeinderat beschließt:
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5/1 „Sandberg“ unter
I. Planungsrechtliche Festsetzungen Pkt.3
- für das Grundstück Am Sandberg Nr.47 sind keine Geländeabgrabungen und
Aufschüttungen zulässig.
Gesetzliche Grundlage: § 75 Abs. 2 BauO LSA
§ 31 Abs. 2 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: -
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Am 30.01.1996 wurde der Bebauungsplan Nr. 5/1 als Satzung durch den Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschlossen und mit Bekanntmachung am 20.12.1996 rechtswirksam.
Der Bauherr Wolfgang Sommerfeld hat am 10.03.2007 den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gestellt, um abweichend von den Festlegungen des Bebauungsplanes Nr. 5/1 „Sandberg“ unter I. Planungsrechtliche Festsetzungen Pkt.3, dass Gelände aufzuschütten.
Entsprechend § 75 Abs.2 Bauordnung LSA und § 31 Abs.2 Baugesetzbuch kann die Gemeinde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einleiten, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.