Vorlage - IV/STR/102/0751/07
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Gesetzliche Grundlage: keine
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Ziel dieser Vorlage ist es, über das bei der Stadt Zeitz praktizierte Personalauswahlverfahren einen umfassenden Überblick zu geben.
Bei Stellen(neu)besetzungen erfolgt i. d. R. im ersten Schritt eine hausinterne Ausschreibung.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle zur Besetzung in Frage kommenden Bewerber/innen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Neben der Bewerberin/dem Bewerber nehmen an den Vorstellungsgesprächen folgende Personen teil:
- Sachgebietsleiter/in Personal
- Vertreter/in (Amtsleiter/in und/oder Sachgebietsleiter/in) des Fachbereiches der ausgeschriebenen Stelle
- 1 Vertreter/in des Personalrats
- Gleichstellungsbeauftragte/r
- 2 Vertreter/innen des Stadtrates (derzeit Herr Eugen Engel und Herr Joachim Strauch) bei interner Personalauswahl ab Sachgebietsleiterebene, bei externer Personalauswahl immer
- 1 Vertreter/in der Bürgermeister/innnen der Mitgliedsgemeinden, wenn auf der zu besetzenden Stelle u. a. Tätigkeiten wahrgenommen werden, welche die Aufgaben der VGem Zeitzer Land bzw. ihrer Mitgliedsgemeinden betreffen
Die Bewertung anhand des in der Anlage beigefügten Bewertungsbogens erfolgt durch folgende der vorgenannten Teilnehmer:
- Sachgebietsleiter/in Personal
- Vertreter/in (Amtsleiter/in und/oder Sachgebietsleiter/in) des Fachbereiches der betreffenden Stelle
Bei der Bewertung werden zum einen die personenbezogenen und zum anderen die fachbezogenen Voraussetzungen der Bewerberin/des Bewerbers berücksichtigt. Hierbei ist eine unterschiedliche Gewichtung (Faktorisierung) unter Berücksichtigung der Anforderungen der zu besetzenden Stelle möglich.
Das Bewertungsergebnis und der damit verbundene Besetzungsvorschlag wird aber mit dem gesamten Auswahlgremium abgestimmt. Ebenso die weitere Verfahrensweise.
Anschließend werden die Bewerber/innen über den Zwischenstand informiert.
Nach Beschlussfassung in den jeweiligen Gremien wird das Stellenbesetzungsverfahren durch eine entsprechende Umsetzung/Tätigkeitszuweisung abgeschlossen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in dem Fachbereich, welcher die erfolgreiche Bewerberin/den erfolgreichen Bewerber abgibt, auch zukünftig die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben gesichert ist.
Für den Fall, dass ein Ausschreibungsverfahren erfolglos endet (keine geeignete Bewerberin/kein geeigneter Bewerber), kommt nachrangig eine Umsetzung einer/eines geeigneten Bediensteten in Betracht, um die Stellenbesetzung zu erreichen.
Ist auch dies nicht möglich und eine externe Stellenbesetzung unumgänglich, so erfolgt zunächst in den jeweiligen Gremien eine entsprechende Beschlussfassung über die öffentliche Ausschreibung. Das sich anschließende Verfahren entspricht dem oben beschriebenen.
Die ggf. notwendige externe Stellenbesetzung gestattet auch der derzeitige Tarifvertrag zur Herabsetzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Beschäftigte der Stadt Zeitz vom 28.11.2006.
Die Verfahrensweise ist mit dem Personalrat abgestimmt.