Vorlage - IV/GDE/10/0112/07
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Gesetzliche Grundlage: § 62 Abs. 4 Satz 1 – Gemeindeordnung
des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA)
bereits gefasste Beschlüsse: -
aufzuhebende Beschlüsse: -
Puschendorf
Bürgermeister
Gemeinde Deuben Zeitz, 27.03.2007
Der Bürgermeister
E i l e n t s c h e i d u n g
des Bürgermeisters gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 GO LSA
Bewilligung überplanmäßiger Mittel im Verwaltungshaushalt 2007 – Hhst. 01.020.650 - Honorare
Beschluss:
Der Bürgermeister bewilligt gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 GO LSA überplanmäßige Mittel in Höhe von 2.000,00 € - Hhst. 01.020.650 – Honorare.
Begründung:
Im Zuge der Ausgliederung der Gemeinde Deuben aus der VG Zeitzer Land ist eine Datenübermittlung des Datenbestandes – Einwohnermeldewesen an die VG Teucherner Land erforderlich.
Zum 01.07.2007 muss der Datenbestand in der VG Teucherner Land zur Verfügung stehen.
Damit ist es unumgänglich, den Auftrag zur Vorbereitung und Durchführung der Datenübernahme an die Fa. HSH Soft- und Hardware GmbH zu erteilen.
Da im Haushalt 2007 derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen und die Firma aus kapazitiven gründen schnellstmöglich beauftragt werden muss, bewilligt der Bürgermeister die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel in Höhe von 2.000,00 € in Form einer Eilentscheidung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 GO LSA.
Die Eilentscheidung ist in der nächsten Gemeinderatssitzung bekannt zu geben.
Puschendorf
Bürgermeister