Vorlage - IV/STR/20/0766/07
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Der Beteiligungsbericht der Stadt Zeitz 2007 wird zur Kenntnis genommen.
Zur Beratung ist der Beteiligungsbericht der Stadt Zeitz 2007, ausgereicht in der Stadtratssitzung am 22.03.2007, mitzubringen.
Zu Punkt 5.1 Stadtwerke Zeitz GmbH (SWZ GmbH), Seite 28 und
Zu Punkt 5.4 Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH (WBG), Seite 41
des ausgereichten Beteiligungsberichtes liegt ein Ergänzungsblatt mit Datum 30.03.2007 vor. Das Ergänzungsblatt ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung Land Sachsen – Anhalt
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Beteiligungsbericht 2007 - Ergänzungsblatt zu Seite 28 und Seite 41 Datum 30.03.2007
Beteiligungsbericht 2007
hier: Ergänzungsblatt zu Punkt 5.1 Stadtwerke Zeitz GmbH (SWZ GmbH), Seite 28 und
Punkt 5.4 Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH (WBG), Seite 41
„Optimierung der Bewirtschaftung der im Eigentum der WBG befindlichen Bestände“
(Stadtratsbeschluss- Nr. IV / 0129 /1702 /05)
Zwischenzeitlich gibt es einen neuen Sachstand zur Umsetzung des o. g. Stadtratsbeschlusses. Seitens der Geschäftsführung der WBG wurde mit Schreiben vom 26.03.2007 mitgeteilt, dass ein Rahmenvertrag zum Stadtumbau Zeitz – Anpassung stadttechnischer Infrastruktur“ zwischen den Stadtwerken Zeitz GmbH und der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH im September 2006 abgeschlossen ist. Dieser Vertrag trifft Festlegungen zu Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Prozessen des Stadtumbaus in Zeitz stehen, insbesondere zu Verantwortlichkeiten, Abwicklung und Kostentragung im Rahmen der Schaffung von Baufreiheit beim Abriss von Wohngebäuden und der dazugehörigen Anlagen.
Mit den in diesem Vertrag enthaltenen Regelungen ist es einerseits gelungen, den Stadtratsbeschluss, welcher die Optimierung der Bewirtschaftung der im Eigentum der WBG Zeitz mbH befindlichen Bestände zum Inhalt hat, zu entsprechen und andererseits die für die WBG auftretenden wirtschaftlichen Auswirkungen des Rückbauprozesses zu entschärfen. So beinhaltet der Vertrag, welcher seit Unterzeichnung Grundlage der täglichen Arbeit geworden ist, Regelungen zum Sonderkündigungsrecht, über die Verfahrensweise der in Einzelfällen möglichen Weiternutzung vorhandener Sammelkanäle bis zur Baufeldfreimachung.
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2012, wobei die Möglichkeit der Vertragsverlängerung ausdrücklich gegeben ist.