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Vorlage - IV/STR/20/0766/07  

Betreff: Beteiligungsbericht 2007
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Wirtschaftsförderungsamt
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Wirtschaftsförderungsausschuss Anhörung
02.05.2007 
Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Finanzausschuss Anhörung
15.05.2007 
Sitzung des Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Anhörung
31.05.2007 
Sitzung des Hauptausschusses an Amt/Ausschuss verwiesen   
04.06.2007      zur Kenntnis genommen   
Stadtrat Zeitz Anhörung
07.06.2007 
26. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen   

Gesetzliche Grundlage:

Der Beteiligungsbericht der Stadt Zeitz 2007 wird zur Kenntnis genommen.

 

Zur Beratung ist der Beteiligungsbericht der Stadt Zeitz 2007, ausgereicht in der Stadtratssitzung am 22.03.2007, mitzubringen.

 

Zu Punkt 5.1 Stadtwerke Zeitz GmbH (SWZ GmbH), Seite 28 und

Zu Punkt 5.4 Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH (WBG), Seite 41

des ausgereichten Beteiligungsberichtes liegt ein Ergänzungsblatt mit Datum 30.03.2007 vor. Das Ergänzungsblatt ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:                            Gemeindeordnung Land Sachsen – Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Beteiligungsbericht 2007 - Ergänzungsblatt zu Seite 28 und Seite 41         Datum 30.03.2007

 

 

 
 
Beteiligungsbericht 2007

 

hier:               Ergänzungsblatt zu Punkt 5.1 Stadtwerke Zeitz GmbH (SWZ GmbH), Seite 28 und

                      Punkt 5.4 Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH (WBG), Seite 41

                      „Optimierung der Bewirtschaftung der im Eigentum der WBG befindlichen Bestände“

                      (Stadtratsbeschluss- Nr. IV / 0129 /1702 /05)

 

 

Zwischenzeitlich gibt es einen neuen Sachstand zur Umsetzung des o. g. Stadtratsbeschlusses. Seitens der Geschäftsführung der WBG wurde mit Schreiben vom 26.03.2007 mitgeteilt, dass ein Rahmenvertrag zum Stadtumbau Zeitz – Anpassung stadttechnischer Infrastruktur“ zwischen den Stadtwerken Zeitz GmbH und der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH im September 2006 abgeschlossen ist. Dieser Vertrag trifft Festlegungen zu Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Prozessen des Stadtumbaus in Zeitz stehen, insbesondere zu Verantwortlichkeiten, Abwicklung und Kostentragung im Rahmen der Schaffung von Baufreiheit beim Abriss von Wohngebäuden und der dazugehörigen Anlagen.

 

Mit den in diesem Vertrag enthaltenen Regelungen ist es einerseits gelungen, den Stadtratsbeschluss, welcher die Optimierung der Bewirtschaftung der im Eigentum der WBG Zeitz mbH befindlichen Bestände zum Inhalt hat, zu entsprechen und andererseits die für die WBG auftretenden wirtschaftlichen Auswirkungen des Rückbauprozesses zu entschärfen. So beinhaltet der Vertrag, welcher seit Unterzeichnung Grundlage der täglichen Arbeit geworden ist, Regelungen zum Sonderkündigungsrecht, über die Verfahrensweise der in Einzelfällen möglichen Weiternutzung vorhandener Sammelkanäle bis zur Baufeldfreimachung.

 

Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2012, wobei die Möglichkeit der Vertragsverlängerung ausdrücklich gegeben ist.