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Vorlage - IV/GDE/61/0114/07  

Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 1.61500.65500 - Gerichts- und Anwaltskosten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Deuben
Verfasser:SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Deuben Vorberatung
17.04.2007 
Sitzung des Gemeinderates Deuben ungeändert beschlossen   

Der Gemeinderat der Gemeinde Deuben beschließt in seiner Sitzung am 17

 

 

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Deuben beschließt in seiner Sitzung am 17.04.2007 die  außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.112,06 € bei der Haushaltsstelle 01.61500.65500 – Gerichts- und Anwaltskosten.

 

Die Mittel hierfür werden wie folgt bereitgestellt:

 

1.112,06 €            aus der Rücklage

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 44 Abs. 2 Pkt. 4 i.V.m. § 97 der

                                                                      Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt

 

bereits gefasste Beschlüsse:              -

 

aufzuhebende Beschlüsse:              -

 

 

 

Begründung:

 

 

Zur Wahrung der Zahlung der Kostenrechnung der Rechtsanwälte Windus w Wanke & Partner für außergerichtliche Tätigkeit in Bezug auf den Straßenausbau im Ortsteil Wildschütz macht es sich erforderlich, 1.112,06 € außerplanmäßig bei der HHST 1.61500.65500 – Gerichts- und Anwaltskosten – einzustellen.

 

Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch die Gemeinde Deuben war nicht vorhersehbar und konnte aus diesem Grund nicht mit in die Planung aufgenommen werden.

 

Insgesamt macht sich die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.112,06 € erforderlich.

Diese Summe soll der Rücklage entnommen werden.