Vorlage - IV/GDE/61/0114/07
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Der Gemeinderat der Gemeinde Deuben beschließt in seiner Sitzung am 17.04.2007 die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.112,06 € bei der Haushaltsstelle 01.61500.65500 – Gerichts- und Anwaltskosten.
Die Mittel hierfür werden wie folgt bereitgestellt:
1.112,06 € aus der Rücklage
Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs. 2 Pkt. 4 i.V.m. § 97 der
Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt
bereits gefasste Beschlüsse: -
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Zur Wahrung der Zahlung der Kostenrechnung der Rechtsanwälte Windus w Wanke & Partner für außergerichtliche Tätigkeit in Bezug auf den Straßenausbau im Ortsteil Wildschütz macht es sich erforderlich, 1.112,06 € außerplanmäßig bei der HHST 1.61500.65500 – Gerichts- und Anwaltskosten – einzustellen.
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch die Gemeinde Deuben war nicht vorhersehbar und konnte aus diesem Grund nicht mit in die Planung aufgenommen werden.
Insgesamt macht sich die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.112,06 € erforderlich.
Diese Summe soll der Rücklage entnommen werden.