Vorlage - IV/STR/201/0775/07
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Der Gemeinschaftsausschuss beschließt in seiner Sitzung am 23.04.2007 für das Haushaltsjahr 2007 eine Pro-Kopf-Umlage für die Mitgliedsgemeinden in Höhe von 153,66 €.
Gesetzliche Grundlage: §§ 82 Abs.2, 83 Abs. 1 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt
§ 7 Abs. 1 Satz 3 der Gemeinschaftsvereinbarung
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Der Gemeinschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.02.2006 für das Haushaltsjahr 2006 eine Pro-Kopf-Umlage von 150,84 € beschlossen.
Grundlage bildeten die Personal- und Sachkostenansätze zum Haushaltsplanentwurf 2006 in der Fassung vom 15.12.2005.
Bereits in der vorläufigen Jahresrechnung zeigt sich, dass die Ergebnisse in den Unterabschnitten der VGem Umlage positiver abschließen als dies im Plan vorgesehen war.
Ein wesentlicher Grund für das günstigere Ergebnis sind die Personalkosten. So beeinflussen insbesondere unbesetzte Planstellen bzw langzeitkranke Mitarbeiter die Personalkosten und damit die Umlage positiv.
Damit ergibt sich im Ergebnis eine Pro-Kopf-Umlage in Höhe von 144,09 €.
Die Erstattung an die Mitgliedsgemeinden erfolgt in Form einer Verrechnung mit der aktuellen Monatsumlage spätestens im Mai 2007.
In den bereits beschlossenen Haushaltsplänen für das Haushaltsjahr 2007 der Mitgliedsgemeinden ist eine Umlage in Höhe von 153,66 €/Ew eingestellt. Die Summe resultiert aus den Finanzplanwerten des Haushaltsplanes 2006 für das Jahr 2007.
Die Erhöhung ist im Wesentlichen durch die Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit für Angestellte und weitere Tarifänderungen begründet.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Haushaltsplanung der Trägergemeinde noch nicht abgeschlossen ist und damit die im 1. Planentwurf festgeschriebene Pro-Kopf-Umlage noch weiteren Änderungen unterliegt, wird vorgeschlagen die Umlage mit 153,66 €/Ew als Umlage für das Planjahr 2007 zu bestätigen.