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Vorlage - IV/GDE/201/0121/07  

Betreff: Jahresrechnung 2005 und Stellungnahme zum Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2005 der Gemeinde Deuben
Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Deuben
Verfasser:Haushaltswesen
Federführend:SG Haushalt   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Deuben Entscheidung
12.06.2007 
Sitzung des Gemeinderates Deuben ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat der Gemeinde Deuben bestätigt gemäß § 108 Abs

Der Gemeinderat der Gemeinde Deuben bestätigt gemäß § 108 Abs. 3 GO LSA die Jahresrechnung 2005 und erteilt dem Bürgermeister die Entlastung.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:               § 108 Abs. 1-3, § 126 GO LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 130 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt wurde die Jahresrechnung 2005 durch das Rechnungsprüfungsamt des Burgenlandkreises geprüft.

 

Unter Bezugnahme auf § 108 Abs. 2 GO LSA liegen der Prüfbericht und die Stellungnahme dem Bürgermeister und dem Gemeinderat vor.