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Vorlage - IV/STR/10/0816/07  

Betreff: Satzung über die Führung und Verwendung des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels der Stadt Zeitz (Wappensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Hauptamt
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
31.05.2007 
Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
07.06.2007 
26. Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgezogen   

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung über die Führung und Verwendung des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels der Stadt Zeitz (Wappensatzung)

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung über die Führung und Verwendung des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels der Stadt Zeitz (Wappensatzung).

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                                                        §§ 6 und 14 (1) der Gemeindeordnung für

das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) in der derzeit gültigen Fassung

bereits gefasste Beschlüsse:                                          keine             

aufzuhebende Beschlüsse:                                                        keine

 

Begründung:

 

Auf Grund bisher fehlender Regelungen über die Verwendung des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels erfolgte die Erarbeitung beiliegender Satzung.

 


 

Satzung

über die Führung und Verwendung des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels der Stadt Zeitz (Wappensatzung)

 

 

Nach

§§ 6 und 14 (1) der Gemeindeordnung für das Land Sachsen- Anhalt (Gemeindeordnung GO LSA) vom 05.10.1993 ( GVBl. LSA S. 568) in der zur Zeit gültigen Fassung,
dem RdErl. des MI vom 05.12.1992 – 31-10024; veröffentlicht im MBL. LSA Nr. 8/1993; S. 465 und 
§ 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 19. Februar 1987
(BGBl. I, S. 602) in der zur Zeit gültigen Fassung
hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am                                        folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

Führung und Verwendung des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels der Stadt Zeitz

 

1.      Die Stadt Zeitz führt gemäß § 2 der Hauptsatzung ein Stadtwappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel.
 

2.      Sie entscheidet über die Verwendung des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels.
 

3.      Die Verwendung des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels muss im Interesse der Stadt liegen.
 

 

§ 2

Genehmigungspflicht für die Verwendung des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels durch Dritte

 

1.      Die Verwendung des Dienstsiegels der Stadt Zeitz durch andere Personen als die Stadt Zeitz ist ausgeschlossen.

 

2.      Andere Personen als die Stadt Zeitz dürfen das Stadtwappen und die Stadtflagge sowie solche Wappen und Flaggen, bei denen eine Verwechslung mit dem Stadtwappen oder der Stadtflagge nahe liegt bzw. nicht ausgeschlossen werden kann, nur mit Genehmigung der Stadt Zeitz verwenden. Andere Personen i. S. dieser Satzung sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, nicht rechtsfähige Personenvereinigungen und Religionsgemeinschaften.

 

3.      Einer Genehmigung bedarf es insbesondere bei der Verwendung des Wappens und der Flagge zu:
 

- Vereinszwecken
- Geschäftszwecken

 

Die Verwendung des Wappens und der Flagge zu politischen Zwecken, insbesondere durch politische Parteien, ist ausgeschlossen.

 

4.      Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass jeder Anschein einer amtlichen Verwendung vermieden wird, die Verwendung des Stadtwappens und der Stadtflagge das Ansehen der Stadt Zeitz nicht gefährdet oder schädigt und der Verwendung ein örtlicher Bezug zugrunde liegt.

 

Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Genehmigung besteht nicht.

 

 

§ 3

Genehmigungsfreie Verwendung des Wappens durch Dritte

 

Die Verwendung des Wappens zu heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung  ist jedermann erlaubt und bedarf keiner Genehmigung, soweit das Ansehen der Stadt Zeitz nicht geschädigt oder beeinträchtigt wird.
 

Fraktionen des Stadtrates ist es erlaubt, in ihrem Briefkopf das Stadtwappen zu verwenden.

§ 4

Antragsverfahren

 

 

Anträge auf Genehmigung sind schriftlich unter Beifügung von allen Unterlagen und Mustern bei der Stadt Zeitz einzureichen gem. „Antrag zur Nutzung des Wappens / der Flagge“ (Anlage).

 

Der Antrag hat mindestens zu enthalten bzw. ihm sind mindestens beizufügen:
 

-         Name, Anschrift und Unterschrift des Antragstellers

-         eine Darstellung des Wappens / der Flagge

-         Angaben über die Art, Form, Zeitraum und Anzahl der Verwendung

-         ein kostenloses Muster der mit dem Wappen / der Flagge zu versehenden Gegenstände ( z. B. kunstgewerbliche Gegenstände, Druckwerke, Geschenke oder Andenken und sonstige gewerbliche Erzeugnisse), soweit es die Beschaffenheit oder die Eigenart des Gegenstandes zulässt und verhältnismäßig ist.

 

Die Stadt Zeitz kann weitere Angaben und Unterlagen zum Antrag abfordern.

 

 

 

§ 5

Gebühr
 

1.      Die Verwendung des Wappens und der Flagge ist gebührenfrei.

2.      Die Erhebung von Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungskostensatzung in der jeweils gültigen Fassung bleibt hiervon unberührt.

 

 

§ 6

Widerruf/ Rücknahme der Genehmigung

 

1.      Die Genehmigung ist zurückzunehmen bzw. zu widerrufen, wenn

 

-          die durch die Genehmigung erteilte Erlaubnis überschritten oder die erteilten Auflagen bzw. Bedingungen nicht erfüllt werden,
 

-          die Genehmigungsvoraussetzungen weggefallen sind.
 

2.      Die Stadt Zeitz entscheidet über den Widerruf/ Rücknahme der Genehmigung durch Beschluss.

 

 

§ 7

Genehmigungsfiktion

 

Soweit Dritte das Wappen / die Flagge  i. S. von § 2 dieser Satzung bereits vor Inkrafttreten dieser Satzung nutzen, gilt dies als eine genehmigte Nutzung.

In einem solchen Fall gilt die Genehmigung bis zum Ablauf des Kalenderjahres, welches dem Inkrafttreten dieser Satzung folgt, als erteilt.
 

Die Erlaubnisnehmer (Nutzer des Stadtwappens ) i. S. des Abs. 1 sind verpflichtet, die Nutzung des Stadtwappens und der Flagge bis spätestens 31. 12. 2007 der Stadt Zeitz anzuzeigen.

 

 


§ 8

Ordnungswidrigkeiten

 

1.      Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

 

-          das Wappen / die Flagge zu Zwecken verwendet, die den Interessen der Stadt Zeitz widersprechen,

 

-          ohne Genehmigung das Wappen / die Flagge  verwendet,
 

-          im Genehmigungsbescheid erteilte Auflagen oder Bedingungen nicht einhält bzw. erfüllt,
 

-          trotz Widerruf oder Rücknahme der Genehmigung das Wappen / die Flagge nach § 6 weiter verwendet
 

-          entgegen § 3 das Wappen oder die Flagge zu Zwecken verwendet, die das Ansehen der Stadt Zeitz schädigen oder beeinträchtigen

oder
 

-          die Weiterverwendung gemäß § 7 nicht rechtzeitig anzeigt oder genehmigen lässt und somit gegen die Vorschriften der §§ 2, 6 oder 7 dieser Richtlinie verstößt.


Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)  findet Anwendung.

 

2.      Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 5.000,00  Euro geahndet werden.
 

 

§ 9

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Zeitz, _________________________

 

 

 

 

 

 

 

Kmietczyk

Oberbürgermeister

 

 

Anlage: Antrag zur Nutzung des Wappens / der Flagge


Antrag zur Nutzung des Wappens / der Flagge

 

 

Stadt Zeitz

 

 

Antragsteller

 

 

Name:

 

_______________________

 

 

Vorname:

 

______________________

 

Tel.Nr.:

 

_______________________

 

Anschrift:_________________________________________________________________

 

_________________________________________________________________________

 

 

Art der Verwendung:

 

____________________________________

 

Verwendungsform:

 

____________________________________

 

 

Zeitraum                    von:___________________ bis: ______________________

 

 

Anzahl: ________________________

 

 

 

 

Anlage: kostenloses Muster

 

 

 

 

Datum/ Unterschrift des Antragstellers

 

 

 

 

Genehmigung   

mit  Auflage erteilt:

 

Genehmigung

ohne  Auflage erteilt:

 

 

Auflage: