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Vorlage - IV/STR/32/0833/07  

Betreff: Satzung der Wasserwehr der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Ordnungsamt
SG Feuerwehr/Zivil- und Katastrophenschutz
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Ordnungsausschuss Vorberatung
14.06.2007 
Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.06.2007 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
19.07.2007 
27. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/32/0833/07)

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung der Wasserwehr der Stadt Zeitz

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung der Wasserwehr der Stadt Zeitz.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt,

                                                                      Gesetz über Ordnungswidrigkeiten,

                                                                      Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt,

Verordnung des RP Halle zur Feststellung des  Überschwemmungsgebietes der Weißen Elster vom 17.04.2001

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

 

Begründung:

 

Die Weiße Elster umfasst bis zur Stadt Zeitz ein Niederschlagseinzugsgebiet von über 100 km Länge. Bei starken Niederschlägen kann es zu einer Hochwasserführung mit erheblichen Gefahren für die am Flussgebiet anliegenden Städte und Dörfer kommen.

Die Weiße Elster verfügt, auf Grund vergangener Hochwasserereignisse, über ein abschnittsweise angelegtes Deichsystem und ausgewiesene Überschwemmungsgebiete.

 

Zur Abwehr der Gefahren durch ein Hochwasser ist die Stadt Zeitz auf der Grundlage des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet, eine Wasserwehr vorzuhalten.

Anlagen:

Anlagen:

Satzung Wasserwehr der Stadt Zeitz