Vorlage - IV/STR/32/0833/07
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Der Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung der Wasserwehr der Stadt Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt,
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten,
Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt,
Verordnung des RP Halle zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Weißen Elster vom 17.04.2001
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Weiße Elster umfasst bis zur Stadt Zeitz ein Niederschlagseinzugsgebiet von über 100 km Länge. Bei starken Niederschlägen kann es zu einer Hochwasserführung mit erheblichen Gefahren für die am Flussgebiet anliegenden Städte und Dörfer kommen.
Die Weiße Elster verfügt, auf Grund vergangener Hochwasserereignisse, über ein abschnittsweise angelegtes Deichsystem und ausgewiesene Überschwemmungsgebiete.
Zur Abwehr der Gefahren durch ein Hochwasser ist die Stadt Zeitz auf der Grundlage des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet, eine Wasserwehr vorzuhalten.
Anlagen:
Satzung Wasserwehr der Stadt Zeitz