Vorlage - IV/STR/61/0837/07
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Der Stadtrat beschließt:
1. Die Änderung des Bebauungsplanes Nr.9 „Gewerbegebiet Leipziger Straße“ einzuleiten.
2. Die Ziele der Planänderung sind:
- Anpassung des Geltungsbereiches besonders bezüglich des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan „Am Güterbahnhof“
- Anpassung an das Urteil auf Grund eines Normenkontrollverfahrens, d.h. Wegfall des Geh- und Fahrrechtes
- Reduzierung gestalterischer Festsetzungen
- Neugliederung der Nutzungen unter besonderer Berücksichtigung
hochwertiger Gewerbenutzungen (Ausschluss von Tankstellen usw.)
3. Es ist die frühzeitige Öffentlichkeits-, Behördenbeteiligung sowie die Umweltprüfung durchzuführen.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Gesetzliche Grundlage: §§ 1, 1a, 2, 3 und 4 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: -
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Aufgrund eines Normenkontrollverfahrens steht die Stadt in der Pflicht den Bebauungsplanes Nr. 9 zu ändern. Ergänzend dazu wurde die Satzung seitens des Stadtplanungsamts einer generellen Prüfung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass diese grundsätzlich zu überarbeiten ist (z. B Geltungsbereich; Grünordnungsplanung; gestalterische Festsetzungen). Diese Änderung kann nicht im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauBG) erfolgen.