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Vorlage - IV/GDE/201/0126/07  

Betreff: Jahresrechnung 2006 und Stellungnahme zum Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2006 der Gemeinde Deuben
Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Deuben
Verfasser:Haushaltswesen
Federführend:SG Haushalt   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Deuben Entscheidung
12.06.2007 
Sitzung des Gemeinderates Deuben ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat der Gemeinde Deuben bestätigt gemäß § 108 Abs

Der Gemeinderat der Gemeinde Deuben bestätigt gemäß § 108 Abs. 3 GO LSA die Jahresrechnung 2006 und erteilt dem Bürgermeister die Entlastung.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              § 108 Abs. 1-3, § 126 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt

 

bereits gefasste Beschlüsse:               keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 130 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt wurde die Jahresrechnung 2006 durch das Rechnungsprüfungsamt des Burgenlandkreises geprüft.

 

Unter Bezugnahme auf § 108 Abs. 2 GO LSA liegen der Prüfbericht und die Stellungnahme dem Bürgermeister und dem Gemeinderat vor.