Vorlage - IV/STR/STR/1133/08
|
|
Die Ordnungsamtsleiterin wird beauftragt, die monatlichen Einsatzpläne der Ermittler den Mitgliedern des Ordnungsausschusses zur Kenntnis zu geben.
Im Folgemonat ist durch die Ordnungsamtsleiterin eine statistische Auswertung der Arbeit der Ermittler für den Zeitraum des Vormonats vorzunehmen. Diese Auswertung soll dann ständiger TOP zu den Sitzungen des Ordnungsausschusses sein.
Gesetzliche Grundlage: GO LSA, Gesetz über die öffentliche Ordnung und Sicherheit des LSA v. 23. 09. 2003, Gefahrenabwehrverordnung
bereits gefasste Beschlüsse:
aufzuhebende Beschlüsse:
Begründung: