Vorlage - IV/GDÖ/20/0055/08
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Der Gemeinderat der Gemeinde Döbris beschließt in seiner Sitzung am 18.02.2008 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt § 94
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Haushaltssatzung bildet die Rechtsgrundlage für die Haushaltsführung eines Haushaltsjahres. Sie ist eine Rechtsnorm, die die Gemeinde zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Selbstverwaltung erlässt.
Der Haushaltsplan ist verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde.
Er gibt einen Überblick über den Umfang des Finanzbedarfes sowie seine Deckung und Auskunft über die Finanzsituation der Gemeinde.