Vorlage - IV/STR/40/1158/08
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Sachstand
I. Gesetzliche Grundlagen
Die zurzeit gültige Schulentwicklungsplanung umfasst den Zeitraum bis 2008/09.
Für den Zeitraum ab 2009/10 ist eine Fortscheibung der Schulentwicklungsplanung bis 2013/14 notwendig.
Nach jetzigem Kenntnisstand ist der festgestellte Schulentwicklungsplan vom Träger der Schulentwicklungsplanung zum 31.12.08 dem Landesverwaltungsamt zur Genehmigung vorzulegen.
Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist bis spätestens 27. Oktober 2008 vorgesehen. Der Stadtratsbeschluss für die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz muss deshalb im Juli 2008, spätestens aber im September 2008, erfolgen.
Da zurzeit keine neue Verordnung zur Schulentwicklungsplanung vorliegt, gelten folgende Eckpunkte für die Bestandsfähigkeit von Grund- und Sekundarschulen.
Grundschulen: - Mindestschülerzahl 60 - einzügig
- für Einzelstandorte / Mindestschülerzahl 40
- bei Eingemeindungen / Mindestschülerzahl 60
Schulbezirke für Grundschulen sind so festzulegen,
dass die Zumutbarkeit der Schulwege berücksichtigt
wird.
Sekundarschulen - Zweizügigkeit, d.h. Mindestschülerzahl pro Jahrgang 40
- Mindestschülerzahl 240
- Ausnahmegenehmigung bis 180 Schüler möglich, wenn
die Mindestschülerzahl von 240 nur vorübergehend unter-
schritten wird.
II. Sachstand Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
Die Stadt Zeitz als Schulträger verfügt seit Schuljahresbeginn 2007/08 über 6 Grund- und
2 Sekundarschulen (Anlage 1)
1. Grundschulen
Die vorliegenden Schülerzahlen im Grundschulbereich weisen die Bestandsfähigkeit der
6 Grundschulen im Rahmen der bestätigten Schulentwicklungsplanung bis 2008/09 aus
(s. Anlage 2).
Aufgabe der Verwaltung ist es, im Grundschulbereich eine Prüfung der Schulbezirke
mit Beginn der Einschulung ab 2009/10 vorzunehmen, um die Einzelstandorte Grundschule Rasberg, Grundschule Bergsiedlung, 5. Grundschule, 8. Grundschule zu stabilisieren und die Grundschulstandorte 3. Grundschule und Grundschule „Am Schwanenteich“, die sich im gleichen Gebäude mit der Sekundarschule befinden, räumlich zu entlasten. Der Grundsatz „kurze Beine – kurze Wege“ ist zu beachten.
Die Vorausberechnung der Schülerzahlen an der 3. Grundschule weist einen Anstieg nach den derzeit gültigen Schulbezirke zur Dreizügigkeit aus.
Für die Grundschule „Am Schwanenteich“ wurde am 17.07.97 im Stadtrat folgender Beschluss gefasst:
„Die Grundschule „Am Schwanenteich“ bleibt mittelfristig als Grundschule erhalten. In der neu zu bildenden Klassenstufe 1 wird weiterhin in der Regel nur eine 1. Klasse aufgenommen.
Eine Prüfung des langfristigen Bedarfs der Grundschule „Am Schwanenteich“ erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt“.
Da im gleichen Schulgebäude die Sekundarschule untergebracht ist, stößt die räumliche Situation unter Beachtung der steigenden Schülerzahlen beider Schulen an ihre Grenzen.
Aus räumlichen Gesichtspunkten muss über einen weiteren Bedarf nachgedacht werden.
2. Sekundarschulen
Nach Schließung der Sekundarschule I, Gustav-Mahler-Straße 14, zum 01.08.07 ist die Stadt Zeitz noch Schulträger von 2 Sekundarschulen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird in der Sekundarschule III, Schillerstraße, trotz Übernahme der Schüler und Zuordnung der Schulbezirke der ehemaligen Sekundarschule II, Altenburger Straße und Sekundarschule V, Auf dem Schlagstück, die erforderliche Mindestschülerzahl von 240 nicht erreicht.
Zum Schuljahresbeginn 2007/08 wurde erneut eine Ausnahmegenehmigung beim Landes-
verwaltungsamt zur Bildung der Anfangsklassen im 5. Schuljahrgang gestellt. Die Hochrechnung bis 2013/14 zeigt einen Anstieg im Sekundarbereich, so dass von einer Bestandssicherung beider Sekundarschulen auszugehen ist (s. Anlage 3). Eine Aufnahme von Sekundarschülern der Verwaltungsgemeinschaft in die Zeitzer Sekundarschulen ab 2009/10 ist kapazitätsmäßig möglich. Voraussetzung dafür ist, die Genehmigung durch den Burgenlandkreis als Träger der Sekundarschulen der umliegenden Gemeinden, der damit auch die Schulbezirke der Sekundarschulen in Trägerschaft des Burgenlandkreises im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung festlegt.
Zeitschiene für Beschlussfassung der Fortschreibung
18.02. Informationen zum Sachstand Schülerzahlen, räumliche Bedingungen,
Schulbezirke zur Diskussion in den Fraktionen
März/April Prüfung Veränderung Schulbezirke Grundschulen
Prüfung Schulbezirke Sekundarschulen
Abstimmung mit Elternrat
28.04.08 1. Entwurf Fortschreibung im Bildungsausschuss
02.06.08 Beschlussfassung Bildungsausschuss
12.06.08 Hauptausschuss
03.07.08 Stadtratsbeschluss