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Vorlage - IV/GTH/20/0215/08  

Betreff: Ausbau der Bornstraße in Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke der Bornstraße von der Hauptstraße bis zum Kreuzungsbereich Bornstraße, Nordstraße, Fabrikstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:Kämmerei
SG Steuern - Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Entscheidung
27.02.2008 
Sitzung des Gemeinderates Theißen ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat von Theißen beschließt in seiner Sitzung am 27

Der Gemeinderat von Theißen beschließt in seiner Sitzung am 27.02.2008 den Ausbau der Bornstraße in Theißen von der Hauptstraße bis zum Kreuzungsbereich Bornstraße, Nordstraße, Fabrikstraße.

 

Der Straßenbau bezieht sich auf die Fahrbahn, die beidseitigen Gehwege sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Bornstraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben. Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Theißen.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt

                                                           (KAG LSA) § 6 i. V. m. der Gemeindeordnung für das Land

                                                           Sachsen-Anhalt (GO LSA)  §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 und

                                                           § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde

                                                           Theißen in den jeweils zur Zeit gültigen Fassungen

 

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/GTH/65/0197/08

                                                           IV/GTH/65/0196/08

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

 

Im Haushaltsplan der Gemeinde Theißen 2008 ist der Ausbau der Bornstraße vorgesehen.

 

Die Straßenbaumaßnahme bezieht sich auf den Ausbau der Fahrbahn, der beidseitigen Gehwege sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung von der Hauptstraße bis zum Kreuzungsbereich Bornstraße, Nordstraße, Fabrikstraße.

 

Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Theißen erhebt die Gemeinde Theißen von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.

 

Die Bornstraße wird als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan