Vorlage - IV/GTH/20/0215/08
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Der Gemeinderat von Theißen beschließt in seiner Sitzung am 27.02.2008 den Ausbau der Bornstraße in Theißen von der Hauptstraße bis zum Kreuzungsbereich Bornstraße, Nordstraße, Fabrikstraße.
Der Straßenbau bezieht sich auf die Fahrbahn, die beidseitigen Gehwege sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Bornstraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben. Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Theißen.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(KAG LSA) § 6 i. V. m. der Gemeindeordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (GO LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 und
§ 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde
Theißen in den jeweils zur Zeit gültigen Fassungen
bereits gefasste Beschlüsse: IV/GTH/65/0197/08
IV/GTH/65/0196/08
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Im Haushaltsplan der Gemeinde Theißen 2008 ist der Ausbau der Bornstraße vorgesehen.
Die Straßenbaumaßnahme bezieht sich auf den Ausbau der Fahrbahn, der beidseitigen Gehwege sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung von der Hauptstraße bis zum Kreuzungsbereich Bornstraße, Nordstraße, Fabrikstraße.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Theißen erhebt die Gemeinde Theißen von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.
Die Bornstraße wird als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Anlagen:
Lageplan