Vorlage - IV/GTH/20/0216/08
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Der Gemeinderat von Theißen beschließt in seiner Sitzung am 27.02.2008 den Ausbau der Weißenfelser Straße von der Fabrikstraße (am Blauen Stern) bis zum Bahnübergang.
Der Straßenbau bezieht sich auf den aus Richtung Zeitz kommend links gelegenen Gehweg sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung linksseitig und die Wiederherstellung der zwischenzeitlich genutzten Grünfläche.
Entsprechend Ihrer Verkehrsbedeutung wird die Weißenfelser Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Theißen.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(KAG LSA) § 6 i. V. m. der Gemeindeordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (GO LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 und
§ 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde
Theißen in den jeweils zur Zeit gültigen Fassungen
bereits gefasste Beschlüsse: IV/GTH/65/0195/08
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Im Haushaltsplan der Gemeinde Theißen 2008 ist der Ausbau der Weißenfelser Straße vorgesehen.
Die Straßenbaumaßnahme bezieht sich auf den Ausbau des Gehweges, aus Richtung Zeitz kommend linksseitig sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung linksseitig und die Wiederherstellung der zwischenzeitlich genutzten Grünfläche von der Fabrikstraße (am Blauen Stern) bis zum Bahnübergang.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Theißen erhebt die Gemeinde Theißen von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.
Die Weißenfelser Straße wird als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.