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Vorlage - IV/GTH/20/0216/08  

Betreff: Ausbau des Gehweges der Weißenfelser Straße in Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke der Weißenfelser Straße von der Fabrikstraße (am Blauen Stern) bis zum Bahnübergang
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:Kämmerei
SG Steuern - Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Entscheidung
27.02.2008 
Sitzung des Gemeinderates Theißen ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat von Theißen beschließt in seiner Sitzung am 27

Der Gemeinderat von Theißen beschließt in seiner Sitzung am 27.02.2008 den Ausbau der Weißenfelser Straße von der Fabrikstraße (am Blauen Stern) bis zum Bahnübergang.

 

Der Straßenbau bezieht sich auf den aus Richtung Zeitz kommend links gelegenen Gehweg sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung linksseitig und die Wiederherstellung der zwischenzeitlich genutzten Grünfläche.

 

Entsprechend Ihrer Verkehrsbedeutung wird die Weißenfelser Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.

 

Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Theißen.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt

                                                           (KAG LSA) § 6 i. V. m. der Gemeindeordnung für das Land

                                                           Sachsen-Anhalt (GO LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 und

                                                           § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde

                                                           Theißen in den jeweils zur Zeit gültigen Fassungen

 

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/GTH/65/0195/08

 

aufzuhebende Beschlüsse:               keine

 

Begründung:

 

Im Haushaltsplan der Gemeinde Theißen 2008 ist der Ausbau der Weißenfelser Straße vorgesehen.

 

Die Straßenbaumaßnahme bezieht sich auf den Ausbau des Gehweges, aus Richtung Zeitz kommend linksseitig sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung linksseitig und die Wiederherstellung der zwischenzeitlich genutzten Grünfläche von der Fabrikstraße (am Blauen Stern) bis zum Bahnübergang.

 

Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Theißen erhebt die Gemeinde Theißen von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.

 

Die Weißenfelser Straße wird als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.