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Vorlage - IV/GTH/65/0230/08  

Betreff: Bewilligung überplanmäßiger Mittel im Vermögenshaushalt zum Vorhaben "Grundhafter Ausbau der Bornstraße in Theißen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:Hoch- und Tiefbauamt
SG Tiefbau
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Entscheidung
27.03.2008 
Sitzung des Gemeinderates Theißen ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt, zum Vorhaben "Grundhafter Ausbau der Bornstraße in Theißen“ die Einstellung v

Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt, zum Vorhaben "Grundhafter Ausbau der Bornstraße in Theißen“ die Einstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 60.000,00 €  für die Sanierung des Mischwasserkanals im Zuge des „Grundhaften Ausbaus der Bornstraße.

 

Im Haushalt für das Jahr 2008 stehen für dieses Vorhaben keine Mittel zur Verfügung.

 

Um die Maßnahme realisieren zu können, werden 60.000,00 €  aus der Haushaltsstelle 02.91000.31000 - Entnahme Rücklage - der Gemeinde Theißen benötigt.

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

 

 

Gesetzliche Grundlage:              § 44 Abs. 2 Pkt. 4 i. V. m. § 97 der Gemeindeordnung

              Land Sachsen-Anhalt

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

 

Begründung:

 

Im Zuge der Planungsvorbereitung für den Ausbau der Verkehrsanlagen der Bornstraße wurde festgestellt, das der vorhandene Mischwasserkanal dringend einer Erneuerung bedarf.

In Abstimmung mit dem Abwasserzweckverband Maibachtal erfolgt deshalb im Zuge des Ausbaus der Bornstraße eine Sanierung des Mischwasserkanals.