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Vorlage - IV/GTH/SWL/0237/08  

Betreff: Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Theißen vom 17. Februar 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:Stadtwahlleiterin
Wahlbüro
Federführend:Stadtwahlleiterin   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Entscheidung
23.04.2008 
Sitzung des Gemeinderates Theißen ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat trifft nach Ablauf der in § 50 Abs

Der Gemeinderat trifft nach Ablauf der in § 50 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt bezeichneten Frist folgende Entscheidung:

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              § 52 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. 51 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

 

Begründung:

 

Am 17.  Februar 2008 fand in der Gemeinde Theißen die Bürgermeisterwahl statt. Es standen vier Kandidaten zur Wahl. Es wurden insgesamt 823 gültige Stimmen abgegeben. Die Verteilung der gültigen Stimmen entnehmen Sie bitte der Anlage. Da keiner der Bewerber mehr als 50 % der gültigen Stimmen erhielt, war eine Stichwahl am 2. März 2008 notwendig.

 

Dieses Ergebnis ist durch den Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 18. Februar 2008 einstimmig bestätigt worden.

 

Die Bekanntmachung des Wahlergebnisses erfolgte am 22. Februar 2008 im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land. Damit begann die Einspruchsfrist gegen das Wahlergebnis am 23. Februar 2008 und endete am 07. März 2008.

Innerhalb dieser Einspruchsfrist ist kein Wahleinspruch gegen die Wahl eingelegt worden.