Vorlage - IV/GEG/10/0076/08
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Der Gemeinderat von Geußnitz stimmt in seiner Sitzung am 29.04.2008 dem vorzeitigen Ausscheiden von Frau Heike Seemann aus dem Gemeinderat zu.
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt
(GO LSA) in der derzeitig gültigen Fassung § 41 Abs. 1
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Frau Heike Seemann hat der Bürgermeisterin schriftlich mitgeteilt, dass sie aus persönlichen Gründen auf ihr Mandat verzichtet.
Frau Seemann gehörte der Fraktion Bürgerliste Geußnitz an.
Im Ergebnis der Gemeinderatswahl am 13.06.2004 wurde auf der Bürgerliste Geußnitz als nächst festgestellter Bewerber Herr Hans – Hermann Händel ermittelt.
Er wurde bereits durch den stellv. Gemeindewahlleiter über den Mandatsverzicht von Frau Heike Seemann informiert.
Gemäß GO LSA stellt der Gemeinderat das vorzeitige Ausscheiden eines Gemeinderatsmitgliedes durch Beschluss fest.