Vorlage - IV/STR/40/1238/08
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Der Bildungsausschuss empfiehlt der Verwaltung in seiner Sitzung am 28.04.2008 die Vergabe von Fördermitteln gemäß Kulturförderrichtlinie der Stadt Zeitz vom 21.04.2005 wie folgt vorzunehmen.
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Kulturförderrichtlinie der Stadt Zeitz vom 21.04.2005
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Stadt Zeitz fördert die kulturelle Arbeit von Vereinen, Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen durch Bereitstellung von finanziellen Mitteln im Rahmen der Kulturförderrichtlinie.
In der Neufassung der Kulturförderrichtlinie vom 21.04.2005 wurden eindeutige Prämissen gesetzt, um die vorhandenen Mittel noch gezielter einsetzen zu können. So können Zuwendungen als Projektförderung aber auch zur institutionellen Förderung der Kulturvereine selbst gewährt werden.
Der Verwaltung liegen insgesamt 23 Fördermittelanträge i.H.v. 31.140,00 € vor, davon
- 14 Anträge auf Projektförderung i.H.v. insgesamt |
20.325,00 €
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- 6 Anträge auf Betriebskostenzuschuss (Aufwandsentschädigung) i.H.v. insgesamt
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6.915,00 € |
- 3 Anträge auf Stadtteilfeste i.H.v. insgesamt
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3.900,00 € |
Die Prüfung der vorliegenden Anträge erfolgte auf der Grundlage der Prämissen, in deren Ergebnis nachfolgende Vorschläge zur Vergabe unterbreitet werden.
- Haushaltsstelle 3000.71800 | Zuschuss an Vereine nach Förderrichtlinie der Stadt Zeitz
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- Haushaltsansatz 2008 | 15.000,00 €
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- noch verfügbar | 15.000,00 €
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- Empfehlung Schulverwaltungs- und Kulturamt
| 15.000,00 €
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- noch verfügbar
| 0,00 € |
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Einnahmen: €
Ausgaben:
1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-
schließenden Maß- kosten: gene Einnahmen:
nahme: 15.000,00 € € €
%
Mittel sind veranschlagt
VwH: 15.000,00 € Hhst.: 01.30000.71800.400
2008
Mittel sind nicht veranschlagt, Finanzierung erfolgt: