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Vorlage - IV/STR/40/1238/08  

Betreff: Anträge von Vereinen und Interessengemeinschaften der Stadt Zeitz auf finanzielle Stützung im Rahmen der Kulturförderrichtlinie der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
SG Schulen, Kultur, Jugend, Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Bildungsausschuss Entscheidung
28.04.2008 
Sitzung des Bildungsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Bildungsausschuss empfiehlt der Verwaltung in seiner Sitzung am 28

Der Bildungsausschuss empfiehlt der Verwaltung in seiner Sitzung am 28.04.2008 die Vergabe von Fördermitteln gemäß Kulturförderrichtlinie der Stadt Zeitz vom 21.04.2005 wie folgt vorzunehmen.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:  Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt

     Kulturförderrichtlinie der Stadt Zeitz vom 21.04.2005

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:  keine

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz fördert die kulturelle Arbeit von Vereinen, Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen durch Bereitstellung von finanziellen Mitteln im Rahmen der Kulturförderrichtlinie.

 

In der Neufassung der Kulturförderrichtlinie vom 21.04.2005 wurden eindeutige Prämissen gesetzt, um die vorhandenen Mittel noch gezielter einsetzen zu können. So können Zuwendungen als Projektförderung aber auch zur institutionellen Förderung der Kulturvereine selbst gewährt werden.

 

Der Verwaltung liegen insgesamt 23 Fördermittelanträge i.H.v. 31.140,00 €  vor, davon

 

-           14 Anträge auf Projektförderung              i.H.v. insgesamt

 

20.325,00 €

 

-           6 Anträge auf Betriebskostenzuschuss               (Aufwandsentschädigung) i.H.v. insgesamt

 

 

6.915,00 €

-           3 Anträge auf Stadtteilfeste                             i.H.v. insgesamt

 

 

3.900,00 €

 

Die Prüfung der vorliegenden Anträge erfolgte auf der Grundlage der Prämissen, in deren Ergebnis nachfolgende Vorschläge zur Vergabe unterbreitet werden.

 

-           Haushaltsstelle 3000.71800

Zuschuss an Vereine nach Förderrichtlinie der Stadt Zeitz

 

-           Haushaltsansatz 2008

15.000,00 €

 

-           noch verfügbar

15.000,00 €

 

-           Empfehlung                                                          Schulverwaltungs- und Kulturamt

 

15.000,00 €

 

-           noch verfügbar

 

         0,00 €

 

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

 

Einnahmen:        

 

Ausgaben:

 

1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-     kosten:     gene Einnahmen:

    nahme:   15.000,00 €          

               %

 

  Mittel sind veranschlagt

 VwH: 15.000,00   Hhst.: 01.30000.71800.400                                 

      2008 

 

 

Mittel sind nicht veranschlagt, Finanzierung erfolgt: