Vorlage - IV/STR/40/1240/08
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Der Bildungsausschuss empfiehlt der Verwaltung in seiner Sitzung am 28.04.2008 die Vergabe der finanziellen Fördermittel gemäß der Sportförderrichtlinie der Stadt Zeitz wie folgt vorzunehmen (Anlage).
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Haushaltssatzung der Stadt Zeitz 2008 Sportförderrichtlinie der Stadt Zeitz vom 21.04.2005
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Stadt Zeitz gewährt im Rahmen der eingestellten Haushaltsmittel auf der Grundlage der Richtlinie für Zuwendungen zur Förderung des Sportes vom 21.04.2005 (Punkt 2.2. und 5.1.) und nach Abstimmung mit dem Kreissportbund Burgenland e.V. finanzielle Zuschüsse an gemeinnützige Zeitzer Sportvereine bei frist- und formgerechter Antragstellung.
Der Sportverein SV Blau-Weiß Grana e.V. (Verwaltungsgemeinschaft Droyßiger Zeitzer Forst)
beantragte frist- und formgerecht die finanzielle Förderung bei der Stadt Zeitz. Aufgrund der Ausnahmeregelung zu den Förderungsvoraussetzungen für die Gewährung von finanziellen Zuschüssen (Sportförderrichtlinie Punkt 3.2., Absatz 1) können auch Sportvereine unmittelbar benachbarter Gemeinden gefördert werden, sofern nachweislich mehr als 70 % der Mitglieder Einwohner der Stadt Zeitz sind.
Die Prüfung der Antragsunterlagen und der Mitgliederliste ergab, dass nachweislich 71,23 % der Mitglieder des Sportvereines SV Blau-Weiß Grana e.V. Einwohner der Stadt Zeitz sind.
Damit ist die o.g. Ausnahmeregelung erfüllt und eine finanzielle Förderung könnte gewährt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Fördermittelantrag des SV Blau-Weiß Grana e.V. abschlägig zu bescheiden. Die finanziellen Fördermittel stehen seit der Kürzung durch das Konsolidierungs- konzept nur in geringem Umfang zur Verfügung, so dass die finanzielle Förderung der Zeitzer Sportvereine nicht in ausreichendem Umfang erfolgen kann.
Finanzierungsempfehlung
- Unterabschnitt 55100 | Sportförderung
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- Haushaltsstelle 71800 | Zuschuss an gemeinnützige Sportvereine
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- Haushaltsansatz | 15.000,00 €
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- Summe der Vergabe per 28.04.2008 entspricht ca. 90 % der Gesamtmittel
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13.496,00 € |
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Einnahmen: €
Ausgaben:
1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-
schließenden Maß- kosten: gene Einnahmen:
nahme: 13.496,00 €
%
Mittel sind veranschlagt
VwH: 15.000,00 € Hhst. 01.55100.71800
2008
Mittel sind nicht veranschlagt, Finanzierung erfolgt: