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Vorlage - IV/GWÜ/80/0100/08  

Betreff: Außerplanmäßige Maßnahme für die HHST 1.881.500 zur Reparatur der gemeindeeigenen Klärgrube des Wohngrundstückes in Würchwitz, Hauptstraße 47
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Würchwitz
Verfasser:Wirtschaftsförderungsamt
SG Liegenschaften
Federführend:Referat Wirtschaftliche Entwicklung   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Würchwitz Entscheidung
20.05.2008 
Sitzung des Gemeinderates Würchwitz      

Der Gemeinderat von Würchwitz beschließt in seiner Sitzung am 20

Der Gemeinderat von Würchwitz beschließt in seiner Sitzung am 20.05.2008 die dringend notwendige Reparatur der gemeindeeigenen Klärgrube des Wohngrundstückes in Würchwitz, Hauptstraße 47.

Die Mittel für die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von  3.000,00 € stehen in der 

HHST 01.06000.16200 - Erstattung von Gemeinden und Gem. Verb. zur Verfügung.

 

Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs

Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs. 3 Pkt. 4 i.V.m. § 97 GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse: -

aufzuhebende Beschlüsse: -

 

Begründung:

Bei dieser Klärgrube sind alle 32 Abdeckungssegmente und der Mittelring eingebrochen.

Im Zuge der Gefahrenabwehr macht es sich dringend erforderlich die Abdeckung der Klärgrube zu erneuern. Dazu liegt ein Angebot der Firma Spora- Kies GmbH über 3.000,00 €

vor.

Da die Maßnahme im Haushaltsjahr 2008 nicht eingeplant war und die Reparatur der Klärgrubenabdeckung so schnell wir möglich erfolgen muss, werden die Kosten für die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.000,00 € aus der HHST 01.0600.16200 - Erstattung  von Gemeinden und Gem. Verb. entnommen.