Inhalt

Vorlage - IV/STR/40/1260/08  

Betreff: Anträge von Vereinen der Kinder- und Jugendarbeit auf finanzielle Stützung im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Projekte und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
SG Schulen, Kultur, Jugend, Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Bildungsausschuss Entscheidung
28.04.2008 
Sitzung des Bildungsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Bildungsausschuss empfiehlt der Verwaltung in seiner Sitzung am 28

Der Bildungsausschuss empfiehlt der Verwaltung in seiner Sitzung am 28.04.2008 die Vergabe von Fördermitteln gemäß Richtlinie über die Gewährung von finanziellen Zuschüssen für Projekte und Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Zeitz wie folgt vorzunehmen (siehe Anlage).

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:  Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt

     Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen

     für Projekte und Maßnahmen der Kinder- und

     Jugendarbeit der Stadt Zeitz

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz gewährt auf der Grundlage der o.g.  Richtlinie Zuschüsse für Projekte und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Zeitz.

Nach Prüfung der vorliegenden Anträge werden nachfolgende Vorschläge zur Vergabe unterbreitet (Anlage).

 

Der Zuschuss für Sach- und Betriebskosten für das Kreativitätszentrum wird vorbehaltlich der endgültig vorliegenden Betriebskostenabrechung des Vermieters festgelegt.