Vorlage - IV/STR/40/1260/08
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Der Bildungsausschuss empfiehlt der Verwaltung in seiner Sitzung am 28.04.2008 die Vergabe von Fördermitteln gemäß Richtlinie über die Gewährung von finanziellen Zuschüssen für Projekte und Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Zeitz wie folgt vorzunehmen (siehe Anlage).
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen
für Projekte und Maßnahmen der Kinder- und
Jugendarbeit der Stadt Zeitz
Begründung:
Die Stadt Zeitz gewährt auf der Grundlage der o.g. Richtlinie Zuschüsse für Projekte und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Zeitz.
Nach Prüfung der vorliegenden Anträge werden nachfolgende Vorschläge zur Vergabe unterbreitet (Anlage).
Der Zuschuss für Sach- und Betriebskosten für das Kreativitätszentrum wird vorbehaltlich der endgültig vorliegenden Betriebskostenabrechung des Vermieters festgelegt.