Vorlage - IV/GNO/SWL/0094/08
|
|
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Bürgeranhörung vom 17. Februar 2008 zur Kenntnis. Die Verhandlungen zur Eingemeindung der Gemeinde Nonnewitz in die Stadt Zeitz werden planmäßig weitergeführt.
Gesetzliche Grundlage: § 17 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen -
Anhalt vom 5.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.11.2006
(GVBl. LSA S. 522)
bereits gefasste Beschlüsse: IV/GNO/SWL/0066/07
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Am 17. Februar 2008 wurde in der Gemeinde Nonnewitz eine Bürgeranhörung über eine mögliche Eingemeindung der Gemeinde in die Stadt Zeitz durchgeführt. Die Bürger der Gemeinde haben sich mehrheitlich mit 119 „Ja“ Stimmen zu 106 „Nein“ Stimmen für die Eingemeindung ausgesprochen. Um den Mehrheitswillen der Bürger umzusetzen, sollten die Verhandlungen über den Eingemeindungsvertrag mit dem Ziel eines positiven Ergebnises fortgesetzt werden.