Inhalt

Vorlage - IV/GEG/SWL/0079/08  

Betreff: Vorschlagsliste der Gemeinde zur Schöffenwahl 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Geußnitz
Verfasser:Stadtwahlleiterin
Wahlbüro
Federführend:Stadtwahlleiterin   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Geußnitz Entscheidung
27.05.2008 
Sitzung des Gemeinderates Geußnitz      

Der Gemeinderat der Gemeinde Geußnitz bestätigt die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 2009 - 2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Geußnitz bestätigt die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperi­ode 2009 - 2013.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Gerichtsverfassungsgesetz

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

 

Begründung:

 

Die Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit (Schöffen) endet am 31. Dezember 2008.

Für die folgenden fünf Jahre sind nach den §§ 33 ff. u. 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), Schöffen zu wählen.

 

Die Wahl ist bei jedem Amtsgericht Aufgabe eines Ausschusses, dem u. a. 10 Vertrauen­spersonen angehören, die vom Kreistag zu wählen sind.

 

Die Schöffen werden aus einer Vorschlagsliste gewählt, die von den Gemeinden aufgestellt werden muß (§ 36 Abs. 1 Satz 1 GVG).

 

Entsprechend der Verfügung des Präsidenten des Landgerichtes Halle muß die Gemeinde Geußnitz eine Person in ihre Vorschlagsliste aufnehmen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Be­völkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen (§ 36 Abs. 2 Satz 1 GVG).

 

Die Vorschlagsliste ist bis zum 02. Juli 2008 aufzustellen.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2 GVG).