Vorlage - IV/GWÜ/SWL/0102/08
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Der Gemeinderat der Gemeinde Würchwitz bestätigt die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 2009 - 2013.
Gesetzliche Grundlage: Gerichtsverfassungsgesetz
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit (Schöffen) endet am 31. Dezember 2008.
Für die folgenden fünf Jahre sind nach den §§ 33 ff. u. 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), Schöffen zu wählen.
Die Wahl ist bei jedem Amtsgericht Aufgabe eines Ausschusses, dem u. a. 10 Vertrauenspersonen angehören, die vom Kreistag zu wählen sind.
Die Schöffen werden aus einer Vorschlagsliste gewählt, die von den Gemeinden aufgestellt werden muß (§ 36 Abs. 1 Satz 1 GVG).
Entsprechend der Verfügung des Präsidenten des Landgerichtes Halle muß die Gemeinde Würchwitz eine Person in ihre Vorschlagsliste aufnehmen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen (§ 36 Abs. 2 Satz 1 GVG).
Die Vorschlagsliste ist bis zum 02. Juli 2008 aufzustellen.
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2 GVG).