Vorlage - IV/GTH/65/0246/08
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Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 29.05.2008 die Bewilligung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 7.000,00 € für die Baumaßnahme „Ausbau des Weges zur Grube Wilhelm“.
Gesetzliche Grundlage: § 97 Gemeindeordnung
bereits gefasste Beschlüsse: Vergabeausschuss 20.03.2008, TOP 8
Gemeinderat 27.03.2008, TOP 12
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Mit Beschluss des Vergabeausschusses am 20.03.2008 wurde die Firma Straßen- und Tiefbau Osterfeld GmbH mit der Baumaßnahme Ausbau des Weges zur „Grube Wilhelm“ beauftragt.
Im Zuge der Baumaßnahme wird der Rückbau einer Rohrleitungstrasse der MIBRAG notwendig, welche sich höhenmäßig im auszuhebenden Erdreich befindet. Der Rückbau ist erforderlich, da sonst ein vorschriftsmäßiger Aufbau nicht erfolgen kann.
Die Kosten für den Rückbau belaufen sich nach Angebot auf 6.925,23 € (rund 7.000,00 €).
Im Gemeinderat am 27.03.2008 wurden für die HH-Stelle 02.63000.94100 „Gemeindestraßen Rekonstruktion und Neubau“ 30.000,00 € als außerplanmäßige Mittel eingestellt. Die Deckung erfolgte durch die HH-Stelle „Ausbau der Straße – Weg zur Grube Wilhelm“.
Durch diese Vorgehensweise fehlen in der Baumaßnahme „Weg zur Grube Wilhelm“ die nötigen finanziellen Mittel, um den Nachtrag zum Rückbau der Rohrleitungstrasse auslösen zu können.
Die finanziellen Mittel zur Beauftragung des Nachtrages werden der Rücklage entnommen.