Inhalt

Vorlage - IV/GTH/SWL/0251/08  

Betreff: Durchführung eines Bürgerentscheides zur Gebietsänderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:Stadtwahlleiterin
Federführend:Stadtwahlleiterin   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Entscheidung
29.05.2008 
Sitzung des Gemeinderates Theißen ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat Theißen beschließt, dass am

Der Gemeinderat Theißen beschließt, dass am


Sonntag, den 17. August 2008,
in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

ein Bürgerentscheid zur möglichen Eingemeindung in die Stadt Zeitz durchgeführt wird.

 

Es soll folgende Frage gestellt werden:

„Stimmen Sie einer Eingemeindung der Gemeinde Theißen in die Stadt Zeitz zu?“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 26 Gemeindeordnung für das Land Sachsen -
                                                                       Anhalt vom 5.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert
                                                              durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.11.2006
                                                                   (GVBl. LSA S. 522)

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

 

Gemäß dem Leitbild der Landesregierung zur Gemeindegebietsreform sind auf dem Gebiet von Verwaltungsgemeinschaften nach dem Modell der Trägergemeinde Einheitsgemeinden zu bilden. Dies sollte in einer freiwilligen Phase bis spätestens 30. Juni 2009 abgeschlossen sein. Nach dem Ende der freiwilligen Phase am 1. Juli 2009 werden alle verbleibenden Gemeinden durch Gesetz in Einheitsgemeinden überführt. Alle Verwaltungsgemeinschaften werden aufgelöst.

 

Nach §  26 der Gemeindeordnung kann diese wichtige Gemeindeangelegenheit der Entscheidung der Bürger unterstellt werden.

 

Voraussetzung für die Durchführung des Bürgerentscheides ist ein Gemeinderatsbeschluss, welcher mit einer Mehrheit von 2/3 der Ratsmitglieder zu fassen ist.

Ist die in einem Bürgerentscheid enthaltene Fragestellung von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit Ja beantwortet worden und beträgt diese Mehrheit mindestens 25 vom Hundert der stimmberechtigten Bürger, so hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Beschlusses des Gemeinderates.

Ein erfolgreicher Bürgerentscheid entfaltet die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und bindet den Gemeinderat demnach für ein Jahr.