Vorlage - IV/GTH/SWL/0253/08
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Entsprechend § 10a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen – Anhalt überträgt die Gemeinde Theißen die Aufgaben des Gemeindeanhörungsleiters für die Bürgeranhörung 2008 zur Gebietsänderung auf die Wahlleiterin der Stadt Zeitz und ihren Stellvertreter.
Die Aufgaben des Gemeindeanhörungsausschusses werden auf den gemeinsamen Wahlausschuss der Verwaltungsgemeinschaft übertragen.
Gesetzliche Grundlage: § 10a Abs. 1 und 2 Kommunalwahlgesetz LSA, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16.11.2006
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Das Kommunalwahlgesetz ermöglicht es, die Aufgaben des Gemeindeanhörungsleiters und des Gemeindeanhörungsausschusses auf die Verwaltungsgemeinschaft zu übertragen. Diese Vorgehensweise hat sich bei der Kommunalwahl 2007 als vorteilhaft erwiesen. Der Aufwand der Wahlvorbereitung kann auch dadurch erheblich gesenkt werden, denn Wahlbekanntmachungen müssen dann nur einmal für die Verwaltungsgemeinschaft erfolgen und nicht für jede Gemeinde separat. Weiterhin muss nur ein Gemeindeanhörungsausschuss für die Verwaltungsgemeinschaft gebildet werden, an dem sich die einzelnen Gemeinden beteiligen. Auch dies trägt zu einer deutlichen Senkung der Kosten bei.