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Vorlage - IV/STR/20/1372/08  

Betreff: Bericht zur unvermuteten Kassenprüfung am 03.06.2008 der Stadt Zeitz durch die Kassenaufsicht
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Kämmerei
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Anhörung
02.09.2008 
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis genommen   

Begründung:

Begründung:

 

Entsprechend § 41 Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist ein kassenmäßiger Abschluss vorzunehmen.

 

Nach § 39 der Gemeindekassenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GemKVO LSA) hat der Bürgermeister die Führung der Gemeindekasse zu überwachen. Er kann dies einem Gemeindebediensteten übertragen. Dies wurde in der VG Zeitzer Land der Amtsleiterin der Kämmerei bzw. stellvertretend der Leiterin des Sachgebietes Steuern, Gebühren und Beiträge übertragen.

 

Im § 40 der GemKVO LSA ist die Zahl der Prüfungen geregelt. So sind in jedem Jahr mindestens eine unvermutete Kassenprüfung und eine unvermutete Kassenbestands-aufnahme vorzunehmen.

Aus diesem Grund erfolgte am Ende des 1. Halbjahres 2008, am 03.06.2008,  eine Kassenbestandsaufnahme der Stadt Zeitz. Geprüft wurde der Tagesabschluss vom 02.06.2008.

 

§ 41 GemKVO regelt den Inhalt der örtlichen Prüfungen.

Folgende Feststellungen wurden entsprechend § 41 GemKVO dabei getroffen:

 

Der Kassensollbestand und Kassenistbestand stimmten unter Berücksichtigung der Schwebeposten überein und betrugen jeweils 359.677,99 .

Der Zahlungsverkehr wurde ordnungsgemäß abgewickelt. Einnahmen und Ausgaben wurden ordnungsgemäß eingezogen oder geleistet.

Die Bücher wurden ordnungsgemäß geführt. Die Eintragungen im Zeitbuch entsprechen denen im Sachbuch.

Die erforderlichen Belege sind vorhanden und entsprechen nach Inhalt und Form den Vorschriften.

Der tägliche Bestand an Bargeld und auf den für den Zahlungsverkehr bei Kreditinstituten errichteten Konten hat den notwendigen Umfang nicht überschritten.

Die Kassengeschäfte wurden ordnungsgemäß und wirtschaftlich erledigt.