Vorlage - IV/GEG/20/0082/08
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Der Gemeinderat der Gemeinde Geußnitz beschließt in seiner Sitzung am 15.07.2008 den 1. Nachtragshaushalt für die Gemeinde Geußnitz im Jahr 2008.
Gesetzliche Grundlage: § 95 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt
§ 35 Gemeindehaushaltsverordnung
bereits gefasste Beschlüsse: Keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Aufgrund verschiedener, teilweise erheblicher zusätzlicher Ausgaben ( § 95 Abs. 2 Satz 2 ) macht sich die Erstellung einer Nachtragssatzung für das Jahr 2008 erforderlich.