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Vorlage - IV/GEG/20/0082/08  

Betreff: 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Geußnitz 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Geußnitz
Verfasser:Kämmerei
Haushaltswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Geußnitz Entscheidung
15.07.2008 
Sondersitzung des Gemeinderates Geußnitz      

Der Gemeinderat der Gemeinde Geußnitz beschließt in seiner Sitzung am 15

Der Gemeinderat der Gemeinde Geußnitz beschließt in seiner Sitzung am 15.07.2008 den 1. Nachtragshaushalt für die Gemeinde Geußnitz im Jahr 2008.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              § 95 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt

                                                        § 35 Gemeindehaushaltsverordnung

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

 

Aufgrund verschiedener, teilweise erheblicher zusätzlicher Ausgaben ( § 95 Abs. 2 Satz 2 ) macht sich die Erstellung einer Nachtragssatzung für das Jahr 2008 erforderlich.