Vorlage - IV/GDÖ/40/0069/08
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Der Gemeinderat der Gemeinde Döbris beschließt in seiner Sitzung am 21.07.2008 die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 1.000,00 € bei der Haushaltsstelle 01.21100.67200 – Gastschulbeiträge.
Die Mittel i.H.v. 1.000,00 € werden für die Zahlung der Gastschulbeiträge zur Benutzung der Grundschule Nonnewitz aus der Haushaltsstelle 02.91000.31000 – Rücklage zur Deckung bereitgestellt.
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung LSA
§ 44 Abs. 3 Pkt. 4 i.V.m. § 97 GmO LSA
Begründung:
Die Abrechnung der Gastschulbeiträge auf der Grundlage der Ausgaben 2007 ergab eine Ausgabe pro Schüler i.H.v. 1.014,12 €. Es besuchten 2 Kinder der Gemeinde Döbris die Grundschule Nonnewitz.
Es ergibt sich eine Nachzahlung für 2007 i.H.v. 214,12 €.
Die Berechnung der Gastschulbeiträge für das Jahr 2008 ergibt eine Höhe von 900,00 € pro Schüler. Es besuchen 2 Schüler die Grundschule Nonnewitz.
In den Haushalt 2008 wurden auf der Haushaltsstelle 01.21100.67200 1.000,00 € und auf der Haushaltsstelle 01.21100.67210 100,00 € eingestellt. Das macht einen Mehrbedarf von 1.000,00 € erforderlich.