Vorlage - IV/STR/61/1382/08
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Gesetzliche Grundlage: § 171 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: III/0526/3101/02
III/0614/1306/02
IV/0101/2701/05
aufzuhebende Beschlüsse: -
I n h a l t :
In Beantwortung o.g. Anfrage teilt das Stadtplanungsamt folgendes mit:
* | Die Aufgabenstellung zur Erarbeitung der Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes ist Anlage des Vertrages und wurde dem Stadtrat am 09.03.2006 zur Kenntnis gegeben.
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* | Der Amtsleiter des Stadtplanungsamtes hat seine Aufgaben im Rahmen des Möglichen erfüllt.
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* | Zu Fehlern des Stadtentwicklungskonzeptes siehe Schreiben vom 20.08.2007 und 19.09.2007 an das Büro Weber, die als Anlage beigefügt sind.
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* | Der Entwurf des überarbeiteten Stadtentwicklungskonzeptes beantwortet nicht die in der Anlage zum Protokoll des Bildungsausschusses vom 02.06.2008 genannten Mindestanforderungen, die Punkte 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 12 sind so nicht Bestandteil des zu erbringenden Leistungsumfangs.
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* | zu 3. Gegen zunehmenden Gebäudeverfall an Wohngebäuden und Denkmalen kann man mit Modernisierung, Instandsetzung und Neuvermietung vorgehen.
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* | zu 11. Das Prinzip der Nachhaltigkeit spielt eine große Rolle in der Stadtentwicklung.
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