Vorlage - IV/STR/61/1383/08
|
|
Gesetzliche Grundlage: § 171 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: III/0526/3101/02
III/0614/1306/02
IV/0101/2701/05
aufzuhebende Beschlüsse: -
I n h a l t :
Bezüglich der Anfragen und des Antrages zu TOP 8 des Wirtschaftsförderungsausschusses vom 28.05.2008 wird folgendes mitgeteilt:
1. | Antrag Herr Hörig zur Überprüfung, ob der volle Rechnungsbetrag an das Planungsbüro zu zahlen ist: Die Angelegenheit befindet sich noch in der Prüfung, weil die Leistung „Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes“ noch nicht abgeschlossen ist.
|
2. | Beantwortung der Fragen und Feststellungen von Herrn Hörig gemäß Anlage 4 des Protokolls des Wirtschaftsförderungsausschusses am 28.05.2008:
Die Beantwortung der Anfragen gemäß Anlage 4 des o.g. Protokolls ist nur im Zuge der Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes möglich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist entsprechend des aktuellen Sachstandes des Stadtentwicklungskonzeptes eine zufriedenstellende Antwort nicht gegeben.
|