Vorlage - IV/STR/40/1390/08
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Der Bildungsausschuss empfiehlt der Verwaltung in seiner Sitzung am 25.08.2008 die Vergabe von Fördermitteln gemäß Kulturförderrichtlinie der Stadt Zeitz vom 21.04.2005 unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Zeitz 2008 wie folgt vorzunehmen.
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Kulturförderrichtlinie der Stadt Zeitz vom 21.04.2005
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
In der Haushaltsstelle 01.30000.71800.400 - Zuschuss an Vereine nach Kulturförderrichtlinie sind Mittel für das Haushaltsjahr 2008 in Höhe von 15.000,00 € veranschlagt.
Der Bildungsausschuss hat der Verwaltung in seiner Sitzung am 09.04.2008 die Vergabe von Fördermitteln gemäß Kulturförderrichtlinie vom 21.04.2005 in Höhe von 15.000,00 € unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Zeitz 2008 empfohlen.
Der Verwaltung lagen zu diesem Zeitpunkt 23 Fördermittelanträge von 16 Kulturvereinen vor.
Im April und Mai 2008 gingen in der Verwaltung zwei weitere Fördermittelanträge von nachfolgenden Vereinen für das laufende Haushaltsjahr 2008 ein.
Klarinetten- und Saxophon-Ensemble e.V.
IG „Unterirdisches Zeitz“ e.V.
Diese Anträge konnten auf Grund der verspäteten Abgabe bzw. der vollständig vergebenen Fördermittel im Bildungsausschuss am 09.04.2008 zunächst keine Berücksichtigung in einem nachfolgenden Bildungsaussschuss mehr finden.
Mit Datum vom 10.07.2008 teilte der Kirmesverein Rasberg e.V. mit, dass der traditionelle Kirmesumzug in Rasberg in diesem Jahr nicht stattfinden wird.
Die vom Bildungsausschuss in seiner Sitzung am 09.04.2008 empfohlenen Fördermittel in Höhe von 1.000,00 € für die Organisation und Durchführung des Kirmesumzuges werden deshalb nicht in Anspruch genommen und der Antrag zurückgezogen.
Mit dem Zurückziehen dieses Antrages und der Nichtinanspruchnahme dieser finanziellen Mittel stehen in der Haushaltsstelle 01.30000.71800.400 – Zuschuss an Vereine nach Kulturförderrichtlinie wieder Mittel in Höhe von 1.000,00 € zur Verfügung.
Diese finanziellen Mittel können somit zur Deckung eines Teiles der beantragten Fördermittel der beiden o.g. Kulturvereine dienen.
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Einnahmen: €
Ausgaben:
1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-
schließenden Maß- kosten: gene Einnahmen:
nahme: 1.000,00 € € €
%
Mittel sind veranschlagt
VwH: 1.000,00 € Hhst.: 01.30000.71800.400
2008
Mittel sind nicht veranschlagt, Finanzierung erfolgt: