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Vorlage - IV/GEG/61/0086/08  

Betreff: Überplanmäßige Ausgabe Straßenbeleuchtung OT Geußnitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Geußnitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Geußnitz Entscheidung
30.09.2008 
Sitzung des Gemeinderates Geußnitz      

Der Gemeinderat beschließt

Der Gemeinderat beschließt

 

Der Eigenanteil für die Maßnahme Straßenbeleuchtung OT Geußnitz

unter der HHST 02..67000.96510 -Neubau Straßenbeleuchtung- wird um 13.400,00 € erhöht.

 

Die Deckung erfolgt aus der Wenigerausgabe

HHST 02.63000.94710 - Buswartehalle                                          in Höhe von 4.400,00 €

 

und der Entnahme aus der Rücklage                                              in Höhe von 9.000,00 €.

 

Gesetzliche Grundlage: §§ 4, 97 Gemeindeordnung

Gesetzliche Grundlage:                  §§ 4, 97 Gemeindeordnung

bereits gefasste Beschlüsse:        Haushaltssatzung

aufzuhebende Beschlüsse:           keine

 

Begründung:

 

Für die Maßnahme Straßenbeleuchtung Zeitzer Straße in Geußnitz wurde ein Antrag auf Förderung gestellt. Mit Schreiben vom 19.06.2008 wurde vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd der Bescheid zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt. . Dieser Bescheid weist nur eine Förderung in Höhe von 8.600 € aus. 

Somit ergibt sich eine Wenigereinnahme gegenüber dem Planansatz von 3.400 €.

Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens und durchgeführter Submission beläuft sich das niedrigste Angebot auf 33.850,86 €. Dies führt wiederum zu einer Mehrausgabe

von 10.000 € zum Planansatz.

Zur Sicherung der Finanzierung der Maßnahme ist dieser Fehlbedarf, verursacht durch die Wenigereinnahme und  durch die Mehrausgabe,  in Höhe von 13.400 €  zu decken.

 

Die Verwaltung bemüht sich weiterhin um die maximale Förderung von 65 % der Nettokosten der tatsächlichen Kosten. Dies könnte zur Verbesserung des Ergebnisses um 9.800 € führen.

 

Ein Verschieben der Baumaßnahme ist nicht möglich, da durch envia die Gittermasten entfernt werden, an denen die jetzige Straßenbeleuchtung befestigt ist.