Vorlage - IV/GTH/61/0284/08
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Der Gemeinderat beschließt:
Der Umstufungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Theißen wird zugestimmt.
Die Bundesstraße 91 ist von NK 4938 052 Stat. 0.000 (Kreuzung mit der L 197) bis NK 4938 052 Stat. 1.396 (Gemarkungsgrenze Deuben) in einer Länge von 2,245 km abzustufen und in die Straßenbaulast der Gemeinde Theißen zu übernehmen.
Gesetzliche Grundlage: § 7 StrG LSA
bereits gefasste Beschlüsse: -
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Das Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Ortsumgehung Theißen soll Ende 2008 / Anfang 2009 beim Landesverwaltungsamt beantragt werden. Nach erfolgter Baumaßnahme wird der Bundesstraßenverkehr der B 91 das innerörtliche Verkehrsnetz der Gemeinde nicht mehr belasten. Die Verlagerung des Verkehrs bedingt eine rechtliche Neuordnung der Straßenbaulast, die Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens werden soll.
Zu dieser Problematik fand am 04.06.2008 eine Beratung zwischen den Vertretern der Stadt Zeitz, der Gemeinde Theißen und dem Landesbetrieb Bau in Halle statt (siehe Anlage 1). Im Ergebnis dieser Beratung wurde Einigkeit über ein Umstufungskonzept erzielt. Auf dieser Grundlage wurde der Verwaltung die Umstufungsvereinbarung zur Abstufung der Bundestrasse 91 übergeben (siehe Anlage 2). Entsprechend dieser Vereinbarung soll die Bundesstraße 91
von
NK 4938 052 Stat. 0.000 (Kreuzung mit der L 197)
bis
NK 4938 052 Stat. 1.396 (Gemarkungsgrenze Deuben)
in einer Länge von 2,245 km abgestuft werden und in die Baulast der Gemeinde Theißen übernommen werden.