Vorlage - IV/GDÖ/20/0076/08
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Gesetzliche Grundlage:
bereits gefasste Beschlüsse:
aufzuhebende Beschlüsse:
Begründung:
Das Landesverwaltungsamt hat der Gemeinde Döbris für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser sowie Kleineinleitung einen Festsetzungsbescheid für die Jahre 2005/2006 erteilt. Die Nachzahlung beträgt für beide Jahre 1.720,86 €. Da bei der Planung nur die Berechnung für das Jahr 2008 berücksichtigt wurde, macht sich eine überplanmäßige Ausgabe notwendig. Im Haushaltsansatz 2008 wurden 500,00 € veranschlagt und 1.300,00 € werden noch benötigt. Die Deckung erfolgt aus folgenden Haushaltsstellen:
06000 67200 Vgem-Umlage 400,00 €
88100 54000 Vergütung Hausmeister 400,00 €
88100 65500 Gerichtskosten 500,00 €
Die Zahlung an das Landesverwaltungsamt war am 04.08.2008 fällig, so dass für die überplanmäßige Ausgabe eine Eilentscheidung durch den Bürgermeister erteilt wurde.