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Vorlage - IV/GEG/32/0088/08  

Betreff: Bekanntgabe einer Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 02.67000.96510 - Neubau Straßenbeleuchtung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Geußnitz
Verfasser:Ordnungsamt
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Geußnitz Anhörung
30.09.2008 
Sitzung des Gemeinderates Geußnitz      

Für die Maßnahme Straßenbeleuchtung Zeitzer Straße in Geußnitz wurden im Haushalt 2008 24

Für die Maßnahme Straßenbeleuchtung Zeitzer Straße in Geußnitz wurden im Haushalt 2008 Ausgaben in Höhe von 24.000,00 € und Einnahmen aus Fördermitteln in Höhe von 12.000,00 € eingestellt.

Mit Schreiben vom 19.06.2008 wurde vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd der Bescheid zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt. Dieser Bescheid weist eine Förderung (Einnahmen) in Höhe von 8.600,00 € aus.

 

Somit ist eine Differenz zu den eingestellten Einnahmen im Haushalt 2008 in Höhe von 3.400,00 €. entstanden.

 

 

Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens und der durchgeführten Submission am 28.07.2008 beläuft sich das niedrigste Angebot auf 33.850,86 €.

 

Die Deckung des Fehlbetrages aus den Einnahmen in Höhe von       3.400,00  €   und

                             Fehlbetrages aus den Ausgaben in Höhe  von      10.000,00 €

                                                                                                            13.400,00 €

 

erfolgt aus der Hhst. 02.63000.94710 – Buswartehalle                        4.400,00 €  und

der Entnahme aus der Rücklage                                                          9.000,00 €

                                                                                                            13.400,00 €

 

 

Entsprechend der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GemHVO LSA) ist aufzurunden. Da die Ausschreibung nach einem Leistungsverzeichnis und nicht nach Festpreisen vorgenommen worden ist, ist es angemessen, auf volle Tausender aufzurunden.

 

Zur  Sicherung der  Finanzierung der Maßnahme versucht die  Verwaltung die maximale Förderung von 65 % der Nettokosten vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd zu erhalten. Ein entsprechender Antrag auf Erhöhung der Fördermittel für die Baumaßnahme Straßenbeleuchtung in Geußnitz ist am 06.08.2008 durch das Stadtplanungsamt beim vorgenannten Amt (ALFF) gestellt worden.

 

Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist zu diesem Zeitpunkt erforderlich, da durch die enviaM der Rückbau der derzeitigen Gittermasten erfolgt.

 

Die Eilentscheidung der Bürgermeisterin war unumgänglich, da die Vergabe der Bauleistungen – Straßenbeleuchtung Zeitzer Straße– im Gemeinderat am 05.08.2008 zu beschließen war und vor Beschlussfassung die Finanzierung gesichert sein musste.

 

Der Abschluss der Baumaßnahme soll bis zum 30.09.2008 zu erfolgen.